
Der EuGH in Luxemburg - hat es für rechtens erklärt, wenn eine Plattform gesperrt wird, auf der nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials angeboten wird. Dazu ist aber nachwievor eine richterliche Anordnung notwendig. Vor dem Europäischen Gerichtshof stritten UPC Telekabel Wien und der Filmverleih Constantin. Der Filmverleih hatte vom österreichischen kino.to-Provider verlangt, die Seite abzuschalten. Dagegen hatte sich UPC Telekabel Wien vor Gericht gewehrt.
Österreich befindet sich damit in Gesellschaft mit Großbritannien, Belgien, Finnland, Irland, Italien und Dänemark, wo z.B. The Pirate Bay auf richterliche Anordnung und auf Betreiben der Musik- oder Filmbranche gesperrt wurde.
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