Datenschutz wird immer wichtiger – es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille: Unternehmen – Shops wie Rechtsanwaltskanzleien – haben immer umfangreicher werdende Vorgaben zu berücksichtigen, ansonsten drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. verbraucherschutz.tv erklärt: Was bedeutet die aktuelle Datenschutzrichtlinie für Homepagebetreiber, die zum 25. Mai 2018 reagieren müssen? – denn dann wird das nationale Datenschutzgesetz in Deutschland von der EU-Verordnung (EU-DSGVO) abgelöst.
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Neue Datenschutzrichtlinie ersetzt deutsches Recht
Ab 25. Mai 2018 greift in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Verordnung ersetzt als neues EU-Recht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die aktuelle EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG). In Deutschland werden zeitgleich Ergänzungen im Rahmen des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz – DSAnpUG aktiviert, um EU-Recht länderspezifisch zu optimieren und anzupassen. Betroffen sind Dienste, die klar als Gewerbe erkennbar sind. Private Homepages und Seiten mit ausschließlichem Informationscharakter sind ausgenommen. Kanzleiseiten fallen ganz klar unter diese Auszeichnungspflicht und müssen unter dem Button „Datenschutz“ zeitnah angepasst werden, um Mitbewerbern oder Verbraucherschutz-Organisationen nicht die Möglichkeit zu bieten, fehlende Angaben abzumahnen.
Zur Vereinheitlichung eines europäischen Datenschutzgesetztes gibt es insgesamt 99 mehr oder weniger einfach zu erfüllende Punkte. Datenschutzbestimmungen von Homepages müssen nicht in Gänze über den Haufen geworfen werden, aber gewisse Anpassungen sind unabwendbar, sonst drohen hohe Bußgelder.