Praktisch vor der eigenen Haustür musste die Mercedes-Benz Bank eine schwere Schlappe hinnehmen. Das Landgericht Stuttgart erklärte den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank auch drei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags mit Urteil vom 21. August 2018 für zulässig, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat (Az.: 25 O 73/17).
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Folge des erfolgreichen Widerrufs ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Das heißt, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten inklusive Anzahlung zurückerhält. „Das Urteil zeigt, dass der Widerruf der Autofinanzierung besonders für Diesel-Fahrer in Zeiten von Fahrverboten und Wertverlust eine interessante Option sein kann“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Das Landgericht Stuttgart hielt einen Passus in der von der Mercedes Bank verwendeten Widerrufsbelehrung für irreführend. In dem Passus heißt es, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens einen vereinbarten Sollzins zu entrichten habe. Dieser Sollzins lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der derselben Belehrung, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen sei. Das Landgericht Stuttgart hält diese Aussagen für widersprüchlich und irreführend. Die Konsequenz ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nie in Lauf gesetzt wurde und der Kredit auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden kann.
In dem konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2014 eine gebrauchten Mercedes gekauft und z.T. über einen Kredit bei der Mercedes Bank finanziert. Drei Jahre später erklärte er den Widerruf und hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Er kann das Fahrzeug an die Bank geben und erhält seine bereits geleisteten Raten zurück. Die Bank kann lediglich einen Nutzungsersatz einbehalten.
„Dieser Fehler in der Widerrufsbelehrung dürfte nicht nur der Mercedes Bank, sondern in dieser oder ähnlichen Form auch anderen Banken bei der Vergabe von Autokrediten unterlaufen sein. Insofern dürfte dieses Urteil des Landgerichts Stuttgart generell für den Widerruf von Autokrediten von Bedeutung sein, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist“, so Rechtsanwalt Hitzler.
Bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag vor. Dadurch werden nach einem erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt. „Das macht den Widerrufsjoker insbesondere für Diesel-Fahrer interessant. Grundsätzlich ist der Widerruf aber auch bei Benzinern möglich. Voraussetzung ist immer, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.
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