Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat deutlich gemacht, dass nicht nur direkte Verfehlungen im Bereich der Heilbehandlung zum Verlust der Approbation fĂŒhren können, sondern auch Steuerverfehlungen.
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In dem besagten Fall war ein Arzt zusammen mit seiner Ehefrau zu einer Strafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Der Verurteilung lag ein sogenannter „Deal“ zwischen Arzt, Staatsanwaltschaft und Gericht zu Grunde. Bei Abschluss dieses Deals war aber wohl nicht beachtet worden, dass die Verurteilung auch kammerrechtliche Konsequenzen haben kann. Bereits seit mehreren Jahren haben die zustĂ€ndigen Ărztekammern immer wieder Medizinern die Zulassung aufgrund von Steuerdelikten entzogen. Nach Ansicht der Kammern bringen (schwere) Hinterziehungstaten durch einen Arzt zum Ausdruck, dass dieser sich bei seiner beruflichen TĂ€tigkeit nicht primĂ€r am Wohl des Patienten sondern an seinem finanziellen Vorteil orientiert.
Eine solche Haltung sei aber nicht mit dem Bild der Allgemeinheit von einem helfenden und heilenden Mediziner in Einklang zu bringen. Der Arzt habe sich durch sein Verhalten daher als unwĂŒrdig zur AusĂŒbung des Ă€rztlichen Berufes gezeigt.
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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax – Fachanwalt fĂŒr Steuerrecht â Fachanwalt fĂŒr Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger
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Sebastian Korts ist Fachanwalt fĂŒr Steuerrecht und Fachanwalt fĂŒr Gesellschaftsrecht am Kanzleistandort Köln. Er ist Mitglied im geschĂ€ftsfĂŒhrenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und aktiv Vortragender deutschlandweit zu Themen des Steuerrechts und des internationalen Steuerstrafrechts.