CFB-Fonds 168: LG Frankfurt spricht Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der von der Kanzlei Sommerberg LLP erhobenen Schadensersatzklage ganz ĂŒberwiegend stattgegeben. Die Commerzbank AG muss die Geldanlage ihres Kunden in den Schiffsfonds CFB 168 rĂŒckabwickeln und das angelegte Geld von ĂŒber 10.000 Euro erstatten.

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Nach einer vorangegangener Beratung der Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, erwarb der klagende Anleger im Juni 2008 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB 168 von 15.000 US-Dollar nebst 5 Prozent Agio. Dies waren damals umgerechnet 12.400,83 Euro.

Der Schiffsfonds hat sich wirtschaftlich Ă€ußerst negativ entwickelt. FĂŒr die Anleger besteht die Gefahr eines Totalverlustes ihres in den CFB-Fonds 168 investierten Geldes. Nachdem der Anleger von diesem ungewollten Risiko erfuhr, wurde die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP beauftragt, fĂŒr ihn Schadensersatz geltend zu machen.

Bei dem Landgericht in der zustÀndigen Bankenmetropole Frankfurt wurde entsprechend Schadensersatz eingeklagt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 13. MĂ€rz 2015 der Klage ganz ĂŒberwiegend stattgegeben (Aktenzeichen: 2-10 O 425/13).

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die damalige Dresdner Bank AG den klagenden Anleger falsch beraten hat. Diese Falschberatung begrĂŒndet den Schadensersatzanspruch. Die Commerzbank AG ist dafĂŒr verantwortlich als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG und muss die RĂŒckabwicklung des AnlagegeschĂ€ftes vornehmen.

Dem Urteil zufolge wurde die Commerzbank AG antragsgemĂ€ĂŸ verurteilt, dem KlĂ€ger seinen Kapitaleinsatz abzĂŒglich erhaltener AusschĂŒttungen vollstĂ€ndig zu ersetzen. Der KlĂ€ger hat dafĂŒr im Gegenzug seine Beteiligung am Schiffsfonds CFB 168 zu ĂŒbertragen.

Der Anleger kann damit verlustfrei aus dem CFB-Fonds 168 aussteigen.

Beratung fĂŒr Schiffsfondsanleger

Das Anwaltsteam der Sommerberg LLP prĂŒft nun auch fĂŒr andere CFB-Fondsanleger und Anleger weiterer Schiffsfonds, ob sie ebenfalls eine RĂŒckabwicklung ihrer Fondsanlage erreichen und verlustfrei aus den Fonds aussteigen können. Anleger in Schiffsfonds können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg LLP nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/

 

 

 

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