Entschädigung nach Flugverspätung

Immer mehr Menschen fliegen in den Urlaub oder zur Arbeit. Und natürlich geht auch immer wieder mal etwas schief. Flugverspätungen sind für alle Seiten ein ärgerliches Thema. Aus rechtlicher Sicht ist es eine ganz klare Sache: Für eine Verspätung ist ebenso eine pauschale Entschädigung gerechtfertigt, wie bei einer Überbuchung, einer Streichung oder der kompletten Annulierung des Fluges. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie den Ärger über Flugverspätungen klaglos hinnehmen, oder ihre Ansprüche geltend machen wollen.

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Als „rechtmäßig verspätet“ gilt ein Abflug, der sich um mehr als drei Stunden verändert. Wer also mehr als drei Stunden warten muss kann seinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro geltend machen. Zusätzlich zu Ersatzflug und anfallenden Betreuungsleistungen.

Lediglich „außergewöhnliche Umstände“ befreien die Fluggesellschaften von ihrer Entschädigungspflicht. Nur ein außergewöhnlich starkes Unwetter oder vereiste Fahrbahnen können hier herangezogen werden.

Egal wie man sich nach eingehender Überlegung und Beratung verhält: Die Verspätung sollte dokumentiert werden, damit man im Verfahren die Verspätung auch beweisen kann. Vor dem Gang zum Anwalt sollten Verspätungsopfer die Fluggesellschaft anschreiben und um Entschädigung bitten innerhalb einer Frist. Kommt die Gesellschaft der Forderung nicht nach empfiehlt sich der Weg zum Anwalt, den Opfer keinesfalls scheuen sollten, denn die Chancen stehen gut, dass die Fluggesellschaften in die Verantwortung genommen werden können.

Experte zum Thema Schadensersatz nach Flugverspätung, Flugausfall, Flugstornierung:
Peter Ganz-Kolb
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Ganz-Kolb
Friedrichsring 10
68161 Mannheim

Tel: 0621 1666 822
Fax: 0621 1666 823
e-mail: info@ganz-kolb.de

Mehr Infos zu Entschädigung nach Flugausfall oder Flugentschädigung auf www.flugentschaedigung.eu finden

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