Der BGH macht es EBAY-Anbietern noch mals schwerer, Auktionen zu beenden, weil man mit der Entwicklung nicht zufrieden ist, oder es sonstige Gründe gibt, die Versteigerung zu beenden. Im aktuellen Fall hatte ein Verkäufer einen Stromgenerator angeboten und die Auktion 12 Stunden vor Abschluss beendet, obwohl es schon einen Bieter für einen Euro gab.Eben diesem Bieter wurde nach dem langen Weg durch die Instanzen Schadensersatz in Höhe von 8500 Euro zugesprochen. Der Anbieter hatte sich auf missverständliche Klauseln in den AGB von EBAY bezogen. Die Richter sahen das anders.
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Die betrefende Klausel, wonach Auktionen, die noch zwölf Stunden oder sogar noch länger laufen „ohne Einschränkung“ vorzeitig abgebrochen werden könnten bezieht sich demnach nur auf den technischen Vorgang der Angebotslöschung und nicht auf die rechtliche Möglichkeit der Angebotsrücknahme.
Heißt: Das was technisch möglich ist, muss juristisch nicht unanfechtbar sein. Der Käufer erhielt den Schadensersatz, um sich ein Gerät im gleichen Wert kaufen zu können.