In jüngster Zeit ärgern sich Abzockeopfer über Rechnungen, die für angebliche Telefondienstleistungen bzw. Erotikdienstleistungen verschickt werden. Als Adresse sind meist lediglich Orte in Tschechien genannt. Zum Teil ist zusätzlich eine E-Mail-Adresse angegeben. Manchmal erhalten die Betroffenen zudem SMS-Nachrichten. Der Name der Firma ändert sich dabei in regelmäßigen Abständen. Meist geht es um Telefonsex, manchmal wird aber auch keine Auskunft über die Art der Dienstleistung ausgeführt.Den Forderungseinztug übernehmen die Unternehmen EASYCOM, Repay, PHONEMAX, AVAST, NOVACALL, Mediascape, Paymac, AVOTEX, TELPAY, TELSTAR, oder PAYCASSO.
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Hier der Inhalt der Schreiben im Wortlaut:
„Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in),
über Ihren Telefonanschluss wurde eine Erwachsenenunterhaltung in Anspruch genommen.“
Für den Service werden in aller Regel 90 Euro in Rechnung gestellt, ohne genauer auf die Art des Dienstes einzugehen. Gezahlt werden soll in bar per Einschreiben an eine Adresse in Tschechien. Wenn nicht gezahlt wird, folgen weitere Mahnungen mit noch höheren Beträgen.
Rechtsanwalt Dr. Hoffmann: „Zahlen Sie die geforderte Summe an EASYCOM, Repay auf keinen Fall nicht ungeprüft!“
Grundsätzlich ist das Unternehmen verpflichtet, zu beweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Selbst wenn tatsächlich telefoniert wurde, sind die Forderungen meist unberechtigt. Vielfach berichten Mandaten jedoch auch, nie eine derartige Hotline angerufen zu haben. In keinem Fall sollten Opfer Zahlungen in bar per Einschreiben vornehmen.
Fraglich bleibt oft, wie das Unternehmen an die Adressen und Telefonnummern der Betroffenen gelangen konnte. Dr. Hoffmann vermutet: Zum Teil erfolgt dies offenbar durch Anrufe, in denen sich der Anrufer bspw. als angeblicher Mitarbeiter der Deutschen Post ausgibt und zwecks Paketzustellung die Adresse abgleichen müsse.“
Dr. Hoffmann bietet auf seiner Webseite ein (kostenpflichtiges) Musterschreiben zum Download an. Damit können sich betroffene Opfer der Masche gegen die Forderungen verteidigen. Sämtliche Ansprüche werden darin zurückgewiesen. Das Schreiben umfasst insgesamt 4 Seiten (ca. 750 Wörter). Nutzer müssen in dem Word-Dokument lediglich ein paar eigenen Daten eintragen und das Schreiben dann an die Gegenseite verschicken.
Dr. Hoffmann: „Alternativ haben Sie auf meiner Homepage die Möglichkeit, mich mit der Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich zu diesem Thema ohne Beauftragung leider keine weitergehenden telefonischen Auskünfte erteilen kann.“