Dieselskandal – Ohne Software-Update droht die Stilllegung

Vor gut zweieinhalb Jahren flog der VW-Abgasskandal auf. Volkswagen räumte Abgasmanipulationen beim Motor EA 189 ein, der seitdem auch als sog. „Schummelmotor“ bekannt ist. Für die betroffenen Fahrzeuge wurde ein verpflichtender Rückruf angeordnet, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Ohne das Software-Update droht den Fahrzeugen aus dem VW-Konzern die Stilllegung.

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In Baden-Württemberg macht man nun ernst. Dort wird den Fahrzeughaltern, die bisher das Update verweigert haben, noch eine Gnadenfrist von vier Wochen eingeräumt, berichtete der „Deutschlandfunk am 6. Juni 2018. Wer der erneuten Aufforderung das Update aufspielen zu lassen dann nicht nachgekommen ist, muss mit dem Verlust der Zulassung rechnen. Denn ohne das Update seien die Fahrzeuge illegal unterwegs, heißt es beim baden-württembergischen Verkehrsministerium.

„‘Illegal‘ bringt die Sache auf den Punkt. Die Fahrzeuge hätten nie zugelassen werden dürfen. Doch das ist nicht die Schuld der Verbraucher, sondern der Hersteller“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm, der u.a. bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte VW-Kunden vertritt. Es sei völlig verständlich, wenn die Fahrzeughalter Bedenken gegen das Software-Update haben und negative Auswirkungen auf den Motor befürchten. Außerdem komme noch hinzu, dass sich bei einer möglichen Schadensersatzklage gegen Händler und / oder VW die Beweislage verschlechtert, wenn das Update aufgespielt wurde.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Göbel weisen die manipulierten Fahrzeuge einen Mangel auf, der sich auch durch ein Software-Update nicht ohne weiteres beheben lässt. Daher können die betroffenen Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Doch nun wird die Zeit knapp. In vier Wochen könnte tatsächlich die Plakette von den Nummernschildern abgekratzt werden. „Wer rechtzeitig eine Klage einreicht, kann den Verlust der Zulassung aber in vielen Fällen verhindern. Auf jeden Fall sollte die Kommunikation mit der zuständigen Behörde gesucht werden, die dann wahrscheinlich von einer Zwangsstilllegung zunächst absieht, um keine Beweismittel zu vernichten“, so Rechtsanwalt Göbel. Darüber hinaus können Ansprüche auch noch geltend gemacht werden, wenn das Update bereits aufgespielt wurde.

Rechtsanwalt Göbel geht davon aus, dass nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Bundesländern den Fahrzeughaltern mit der Zwangsstilllegung gedroht wird, wenn sie das Update nicht aufspielen lassen. Beispiel München: In der bayerischen Landeshauptstadt wurde nun zum ersten Mal ein Diesel-Fahrzeug mit manipulierter Abgas-Software stillgelegt, meldet die „Süddeutsche Zeitung“ am 6. Juni 2018. Weiteren 41 VW- und Audi-Fahrzeugen könnte in München demnächst ein ähnliches Schicksal drohen. Bei diesen Autos laufe aber noch eine letzte Gnadenfrist. Rechtsanwalt Göbel: „Es wird ernst für betroffene Diesel-Fahrer. Daher sollten sie auch im Hinblick auf Verjährungsfristen handeln. Ende 2018 verjähren ihre Ansprüche.“

Mehr Informationen: http://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/

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