Dieselskandal: Rückruf 23X6 für Audi A6 und Audi A7

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen neuen Rückruf für 21.500 Audi-Modelle mit 3-Liter-Motoren am 21. Februar 2020 veröffentlicht. Betroffen sind in der Schadstoffklasse 5 Modelle des Audi A6 und Audi A7 aus den Baujahren 2010 bis 2015.

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Unter dem Rückruf-Code 23X6 sollen die betroffenen Fahrzeuge in der Werkstatt vorgeführt werden. Bei den Modellen des Audi A6 und A7 soll eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden, die dazu führt, dass die Fahrzeuge im realen Straßenverkehr zu viel Stickoxide ausstoßen.Der aktuelle Rückruf ist nicht der einzige, den Audi umsetzen muss.

Bereits vor einigen Monaten hatte: Das Verbraucherschutz-Magazin verbraucherschutz.tv berichtet hier ausführlich.

Nicht der erste Rückruf für den 6-Zylinder

Erst im Dezember musste Audi Modelle des A7 und A8 mit 3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2009 bis 2014 zurückrufen. Als Grund nannte das KBA eine Konformitätsabweichung bei der Antriebssteuerungssoftware. Gemeint könnte damit eine sog. Lenkwinkelerkennung sein, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und der Stickoxid-Ausstoß dann entsprechend reduziert wird.

Ebenfalls im Dezember veröffentlichte das KBA einen Rückruf für Modelle des Audi A4, A8 und Q7 der Baujahre 2010 und 2017 mit 3-Liter-bzw. 4,2-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6. Auch hier müssen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden.

Die Abgasmanipulationen haben sich bei Audi auch auf Modelle mit den größeren 3- bzw. 4,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 ausgeweitet. Die Halter werden aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen. Welche Folgen das Update auf Verbrauch, Verschleiß oder Leistung des Motors hat, ist ungewiss. Da das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hat, droht ohne Update allerdings die Stilllegung des Fahrzeugs.

Zusätzlich sind die Fahrzeuge noch von einem weiteren Wertverlust betroffen. Die Fahrzeughalter müssen die Situation jedoch nicht einfach hinnehmen, sondern können auch Schadensersatzansprüche geltend machen,

Zahlreiche Gerichte haben Audi im Abgasskandal inzwischen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.

 

Eine Erstberatung gibt es bei der  IG Dieselskandal

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