Das Stuttgarter Landgericht hat angeordnet, dass ein Zulieferer der Automobilindustrie jetzt Informationen in einem aktuellen Verfahren gegen die VW-Tochter Porsche herausgeben muss. Das Unternehmen Bosch muss interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zur Verfügung stellen und könnte dabei den Kunden „Volkswagen“ und seine Porsche-Tochter maßgeblich belasten. Bosch will nach dem Studium der schriftlichen Urteilsbegründung Stellung beziehen.
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Das Landgericht Stuttgart akzeptiert das angebliche Zeugnisverweigerungsrecht nicht und hat die Veröffentlichung eines Schriftverkehrs zwischen Bosch-Mitarbeitern und VW-Verantwortlichen zu Themen und Techniken des Abgasskandals angeordnet. Dabei geht es um ein wohl sehr aussagekräftiges Schreiben von Bosch-Juristen an den VW-Konzern.
Initiatoren des Verfahrens sind Aktionäre, die dem Sportwagenhersteller Porsche vorwerfen, die Finanzmärkte über die bedrohliche Situation zu spät und nicht umfangreich genug informiert zu haben und dadurch Kurseinbrüche ausgelöst zu haben.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung – Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal – vertritt zahlreiche Porsche-Fahrer in Verfahren gegen Händler und Hersteller. Dabei geht es auch um Autos wie den Panamera, die offiziell nicht betroffen sind, aber unter Umständen durch Gutachten „überführt“ werden können. Dr. Hartung: „Ich erhoffe mir durch die Aussagen von Bosch weitere Informationen zur Betroffenheit aller Porsche-Diesel!“