Im Abgasskandal gab es bisher u.a. verpflichtende Rückrufe für Modelle von VW, Audi, Porsche und Mercedes. Der Autobauer Opel tauchte in dieser Liste bislang nicht auf. Das könnte sich ändern. Opel muss sich in Kürze gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erklären. Es geht dabei um die Abgasreinigung bei drei Modellen mit der Schadstoffklasse Euro 6.
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Konkret soll es nach Medienberichten weltweit um rund 60.000 Fahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia gehen, die bis 2016 gebaut wurden und über die Abgasnorm Euro 6 verfügen. Etwa 10.000 der betroffenen Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen. Offenbar besteht bei diesen Fahrzeugen der Verdacht der Abgasmanipulation. Nähere Details sind dazu noch nicht bekannt. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte bisher lediglich, dass es eine amtliche Anhörung geben werde.
Sollte das KBA zu der Auffassung kommen, dass auch Opel unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet hat, wird es bei den betroffenen Fahrzeugen wahrscheinlich zu einem verpflichtenden Rückruf kommen, um ein Software-Update aufzuspielen. Für Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte Hamm, käme es nicht überraschend, wenn mit Opel noch ein weiterer Name im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen genannt werden muss. „Die Autohersteller haben in den vergangenen Monaten so viel Vertrauen verspielt und für Negativ-Schlagzeilen gesorgt, dass mit allem gerechnet werden muss. Allerdings haben die vergangenen Monate ebenso deutlich gezeigt, dass die geschädigten Verbraucher auch gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Göbel.
Zu hohe Abgaswerte auch bei Renault
Renault ist ein weiterer Autobauer, bei dessen Abgasprobleme auftauchen. Der französische Autohersteller liefert u.a. auch Motoren für den Mercedes Vito, für den kürzlich der Rückruf durch das KBA angeordnet wurde. Zudem zeigt sich bei Abgastests, dass Renault-Diesel die zulässigen Stickoxid-Emissionen bei weitem nicht einhalten. Das ARD-Magazin „Plusminus“ berichtete am 4. Juli 2018, dass der fast neue Renault Scenic bei einem Abgastest 1083 Milligramm Stickoxid in die Luft blies. Erlaubt sind nach der Abgasnorm Euro 6 lediglich 80 Milligramm pro Kilometer. Das bedeutet eine Grenzwertüberschreitung um das 13,5fache. Damit wird noch nicht einmal der Grenzwert von EURO 1 eingehalten.
„Bei solchen Werten fällt es schwer zu glauben, dass es bei Renault keine Abgasmanipulationen gegeben hat. Auch hier haben geschädigte Verbraucher die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Göbel. Nachdem es bereits verbraucherfreundliche Urteile gegen Renault-Händler gibt, wurden inzwischen auch Klagen gegen den Autobauer selbst eingereicht.
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