Diese Rechte gelten für Menschen mit Behinderung

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Weltweit gelten circa eine Milliarde Menschen als behindert, das sind 15 % der weltweiten Bevölkerung. Allein in Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung. In vielen Ländern sind sie Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Menschen mit Behinderungen wird häufig auch das Recht genommen, unabhängig zu leben. Sie stehen vor erheblichen Hindernissen bei der Verwirklichung ihrer Menschenrechte, einschließlich Diskriminierung in der Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Verkehr; Verweigerung des Wahlrechts und viele mehr. Um die Rechte dieser Menschen besser zu schützen, gibt es die seit 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention. Doch was steht drin und was welche Rechte gelten in Deutschland?

Kündigungsschutz und Zusatzurlaub

Bei einer Schwerbehinderung besteht für den Betroffenen ein besonderer Kündigungsschutz in dem Beschäftigungsverhältnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Dieser besondere Kündigungsschutz zählt zu den besonderen Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen. Er soll die schwerbehinderten Arbeitnehmer schützen und ihr Arbeitsverhältnis sichern. So bedarf beispielsweise eine Kündigung der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen auch bezüglich der Urlaubstage besonderen rechtlichen Schutz. Neben dem üblichen Jahresurlaub, der ihnen wie allen Arbeitnehmern zusteht, haben sie einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. Dies gilt allerdings nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Als solche gelten Menschen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von mindestens 50 beträgt. Liegt der Grad der Behinderung unter diesem Grad, hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.

Zuschuss bei Kauf eines Autos

Immer nur mit dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs zu sein, kann unter Umständen kompliziert und lästig sein, denn noch längst sind nicht alle Haltestellen und Verkehrsmittel behindertengerecht.

Gut zu wissen, dass Menschen mit Behinderung unter Umständen ein Zuschuss beim Kauf eines behindertengerechten KfZ, für den behindertengerechten Umbau eines Autos und des Erwerbs eines entsprechenden Führerscheins zusteht. Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können behinderte Menschen haben, die nicht nur vorübergehend auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Das setzt voraus, dass der Antragsteller keine andere Möglichkeit hat, zur Arbeit zu kommen.

Weiterhin muss der Antragsteller entweder selbst das Fahrzeug führen oder muss gewährleisten können, dass jemand anderes das Kraftfahrzeug für ihn führt.

Rente und Pensionierung

In Deutsch­land gibt es rund 8 Millionen Menschen mit Schwer­behin­derung. Etwa 1,5 Millionen von ihnen arbeiten und haben daher einen Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte: Sie können ohne Abschläge zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze früher in Rente. Um diese Rente vorzeitig beziehen zu können, benötigen Sie einen Schwerbehinderten­ausweis. Die Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie zum Zeit­punkt Ihres Renten­antrags mindestens einen Grad der Behin­derung von 50 nachweisen können und auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen.

Hier können Sie sich informieren

Die Anlaufstellen, wo Sie sich über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland informieren können, existieren zwar, sind aber längst nicht so bekannt. Eine gute Adresse sind die Beratungsstellen des Deutschen Roten Kreuzes oder der Gemeinden und Städte. Auch die Aktion Mensch hat eine Behindertenhilfe mit deutschlandweiten Niederlassungen eingerichtet, die Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen anbieten.

 

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