Die Buttonlösung

Am ersten August diesen Jahres treten einige maßgebliche Veränderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Eins der neuen Gesetze definiert eindeutig die Beschriftung von Bestellbuttons in Online-Shops. Ab diesem Termin ist z.B. der Button „Jetzt anmelden“ nicht mehr zulässig. Es muss demnächst per eindeutiger Buttonbeschriftung drauf hingewiesen werden, wenn es sich um eine kostenplfichtige Anmeldung handelt.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Sternchenverweise auf AGB oder versteckte Preishinweise können dann nicht mehr ins Feld geführt werden, um übertölpelte User an ihre Zahlungspflicht zu binden. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch ein Ende der so genannten Abofallen. Kritiker sehen eine große Gefahr darin, dass unbedacht handelnde Personen – z.B. Kinder – durch den Klick auf einen beschrifteten Button erst recht in der Abofalle sitzen und halten die Buttonlösung nicht wirklich für ein wirksames Werkzeug, um Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.