Kabinett beschließt Schlichtungsstelle für Fluggäste

Bei massivem Ärger mit Fluggesellschaften wegen extremer Verspätungen, verloren gegangenen Koffern und ähnlichem sollen sich die betroffenen Passagiere künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete heute das Bundeskabinett. Mit der Schlichtungsstelle sollen Gerichtsverfahren vermieden und Kosten gespart werden.Die betroffenen Fluggäste sollen sich kostenlos an die Schlichtungsstelle wenden können. Geschlichtet werden soll in Streitfällen zwischen 10 und 5.000 Euro. Bei höhreren Streitwerten oder Personenschäden sollen die Gerichte zuständig bleiben.

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Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaften. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Hier setzt das neue Gesetz an. Es sorgt dafür, dass sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.“

Allerdings setzt die Bundesregierung zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast – abgesehen von Missbrauchsfällen – kostenlos.

Kritker bemängeln, dass die Schlichtung nicht für alle Flugpassagiere gilt. Geschäftsreisende sind genauso ausgenommen wie Pauschalreisende.

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