Diablo III: Blizzard gibt Unterlassungserklärung ab

Der Spielehersteller Blizzard muss die Verbraucher künftig deutlich darauf hinweisen, dass zum Spielen von Diablo III eine permanente Internet-Verbindung nötig ist. Dieser Hinweis muss ab dem 1. April 2013 deutlich auf  der Verpackung zu lesen sein. Dazu hat sich Blizzard jetzt verpflichtet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Hintergrund: Der Verbraucherschutz Bundesverband (vzbz) hatte Blizzard mit einer Klage gedroht, wenn die Kunden nicht deutlich auf die Spielvoraussetzungen hingewiesen werden. Blizzard hat nun die entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Ein weiteres Unterlassungsverfahren bezüglich der Serverausfälle wurde hingegen eingestellt, da die Server inzwischen stabil laufen.

 

1 comments
  1. Find ich gut das die hersteller es jetzt klar und deutlich auf ihrern covern draufstehen haben mussen.
    obwohl es in dieser zeit einfach nicht mehr wegzudenken ist und das online gaming steht beliebter wird und stätig wachsen tut.
    aslo von mir ganz klares plus für die gamingszenen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.