Deltoton GmbH / Frankonia-Gruppe: Verdacht auf Anlagebetrug

Wegen  des Verdachts auf Anlagebetrug hat die Staatsanwaltschaft WĂŒrzburg eine groß angelegte Razzia beim Finanzdienstleister Deltoton GmbH (frĂŒher Frankonia) veranlasst. Im Zuge der Ermittlungen wurden nach Medienberichten fĂŒnf Personen festgenommen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

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Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Verdacht auf Anlagebetrug, Untreue und GeldwĂ€sche. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Betroffen könnten rund 30.000 Anleger sein, die sich ĂŒber atypisch stille Beteiligungen an Gesellschaften der Deltoton (frĂŒher Frankonia-Gruppe) beteiligen konnten. Die Anleger konnten sich mit Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder einer Mischung aus beidem beteiligen. Obwohl die Beteiligungen offenbar als sichere Kapitalanlagen angeboten wurden, war es fĂŒr viele Anleger ein verlustreiches GeschĂ€ft. Am Ende der Laufzeit wurden sie teilweise sogar noch zu Nachzahlungen aufgefordert. Nun besteht der Verdacht, dass die Anleger zumindest teilweise veruntreut wurden.

„Schon vor einigen Jahren standen die Beteiligungen in der Kritik, da sie als sehr riskant eingestuft wurden. Doch ĂŒber die Risiken wurden die Anleger offenbar erst gar nicht informiert. Sie beteiligten sich wohl oft in dem Glauben, dass es sich um sichere Geldanlagen handelt und wollten sich eine  Altersvorsorge aufbauen“, sagt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So eine fehlerhafte Anlageberatung ohne ordnungsgemĂ€ĂŸe RisikoaufklĂ€rung rechtfertige zwar die Geltendmachung von SchadensersatzansprĂŒchen, jedoch sei fraglich, ob bei den damaligen Vermittlern noch etwas zu holen sei.

„Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können jedoch auch den geschĂ€digten Anleger neue Hoffnung machen“, so CĂ€sar-Preller. Zwar gebe es bisher nur den Verdacht auf Betrug und noch keine Beweise, dennoch könnten jetzt schon rechtliche Schritte unternommen werden. „Sollten Vermögenswerte sichergestellt worden sein, sollte sich frĂŒhzeitig ein entsprechendes Zugriffsrecht gesichert werden“, erklĂ€rt der erfahrene Rechtsanwalt.

Die Kanzlei CÀsar-Preller vertritt bundesweit geschÀdigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

Autor: Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller

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