Deltoton GmbH / Frankonia-Gruppe: Verdacht auf Anlagebetrug

Wegen  des Verdachts auf Anlagebetrug hat die Staatsanwaltschaft Würzburg eine groß angelegte Razzia beim Finanzdienstleister Deltoton GmbH (früher Frankonia) veranlasst. Im Zuge der Ermittlungen wurden nach Medienberichten fünf Personen festgenommen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

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Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Verdacht auf Anlagebetrug, Untreue und Geldwäsche. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Betroffen könnten rund 30.000 Anleger sein, die sich über atypisch stille Beteiligungen an Gesellschaften der Deltoton (früher Frankonia-Gruppe) beteiligen konnten. Die Anleger konnten sich mit Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder einer Mischung aus beidem beteiligen. Obwohl die Beteiligungen offenbar als sichere Kapitalanlagen angeboten wurden, war es für viele Anleger ein verlustreiches Geschäft. Am Ende der Laufzeit wurden sie teilweise sogar noch zu Nachzahlungen aufgefordert. Nun besteht der Verdacht, dass die Anleger zumindest teilweise veruntreut wurden.

„Schon vor einigen Jahren standen die Beteiligungen in der Kritik, da sie als sehr riskant eingestuft wurden. Doch über die Risiken wurden die Anleger offenbar erst gar nicht informiert. Sie beteiligten sich wohl oft in dem Glauben, dass es sich um sichere Geldanlagen handelt und wollten sich eine  Altersvorsorge aufbauen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So eine fehlerhafte Anlageberatung ohne ordnungsgemäße Risikoaufklärung rechtfertige zwar die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, jedoch sei fraglich, ob bei den damaligen Vermittlern noch etwas zu holen sei.

„Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können jedoch auch den geschädigten Anleger neue Hoffnung machen“, so Cäsar-Preller. Zwar gebe es bisher nur den Verdacht auf Betrug und noch keine Beweise, dennoch könnten jetzt schon rechtliche Schritte unternommen werden. „Sollten Vermögenswerte sichergestellt worden sein, sollte sich frühzeitig ein entsprechendes Zugriffsrecht gesichert werden“, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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