S&K: Erste Verurteilung durch LG München – Aufatmen bei Investoren der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

Das erste bekannt gewordene Urteil in Deutschland gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe wurde vom Landgericht (LG) München verkündet. In der Sache ging es um die Beteiligung eines Anlegers an einem geschlossenen Fonds der S&K-Gruppe.  Bisherige Urteile hatten lediglich den Ankauf von Lebensversicherungen zum Gegenstand. Im aktuellen Verfahren kam das LG München erstmalig zu einer direkten Verurteilung der Verantwortlichen Stefan Schäfer, Jonas Köller und Hauke Bruhn. Verurteilt wurden sie wegen der Initiierung der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG. Der in den Jahren 2010/2011 vertriebene Fonds sollte der Deutsche S&K Sachwert AG ein Darlehen gewähren. Den Anlegern wurde eine Rendite von bis zu 10 % versprochen. Der Ausgang dieses Versprechens ist bekannt.

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Das Urteil eröffnet S&K-Anlegern die Möglichkeit, ihr Investment von den Verantwortlichen zurückzufordern. Da auch die anderen von der S&K-Gruppe aufgelegten Fonds (etwa S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG oder die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG) die gleiche Struktur aufweisen, ist das Urteil nach unserer Überzeugung auch auf andere Fonds übertragbar. Da das LG zudem zu einer deliktischen Verurteilung der Beklagten kam, fallen die Ansprüche auch durch ein mögliches Privatinsolvenzverfahren der Beteiligten nicht weg.

„Das Urteil stellt einen großen Schritt für die Anleger zur Aufarbeitung ihres Schadens dar. Es macht daher aus unserer Sicht wenig Sinn, sich irgendwelchen anonymen Interessengemeinschaften oder sog. Sammelverfahren anzuschließen, welchen es im eigenen Interesse vorrangig auf die Einsammlung vieler Geschädigter ankommt. Stattdessen sollte zügig und konsequent auf Grundlage des erstrittenen Urteils im Einzelfall vorgegangen werden.“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann, von der Bankrechtskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Grundlage des Urteils des LG München. Sprechen Sie uns gern an.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
E-Mail: buchmann@roessner.de
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

 

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