Das Verbraucherschutzstrafrecht: Was versteht man darunter?

Juristische Gesetze spielen in unserem täglichen Zusammenleben eine wichtige Rolle. Dennoch ist es für Laien nicht immer einfach, sie intuitiv zu verstehen. So ist es auch mit dem Verbraucherschutzstrafrecht – einem Rechtsbereich, der so gut wie jeden Menschen betrifft. Im Folgenden soll daher erklärt werden, was dieses Recht enthält und wann es relevant ist.

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Das Strafrecht in Deutschland

Unter das Strafrecht fallen sämtliche Rechtsnormen, die solche Handlungen, welche im gesellschaftlichen Zusammenleben als schädlich angesehen werden, unter Strafe stellen. In Deutschland wird das Strafrecht in einem eigenen Strafgesetzbuch kodifiziert. Verantwortlich für die Umsetzung sind dafür eigens spezialisierte Anwälte wie https://rosentreterscholz.de/. Das Strafrecht beinhaltet auch die Höhe der jeweiligen Strafe, die bei Nichteinhaltung der Regeln fällig wird. Das Ziel ist es, wichtige Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit, das Leben und das Eigentum von Menschen zu schützen. Zusätzlich werden auch die Sicherheit und Integrität eines Staates sowie Werte des Zusammenlebens als Teil des Strafrechtes verstanden. Strafen, die bei Verstoß aufkommen, können Geld- oder Freiheitsstrafen sein. In manchen Ländern gibt es sogar die Todesstrafe.

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

 

Was genau ist also Verbraucherschutzstrafrecht? Der Name erklärt es eigentlich bereits: Dieser Rechtsbereich regelt das Strafrecht speziell zum Schutze der Verbraucher. Der größte Teil davon wird im sogenannten Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch verortet. Dieses Gesetzbuch enthält unter anderem Abschnitte über verschiedene Bereiche, in denen der Verbraucherschutz eine Rolle spielt:

Man sieht also, dass es nicht zwangsläufig nur um Lebensmittel geht – auch wenn es im täglichen Leben wichtig ist, zu verstehen, worauf es bei Nahrungsmitteln ankommt. Dieses spezielle Gesetzbuch enthält aber hauptsächlich Vorschriften, die zum Schutz gegen Täuschung, Irreführung und Gesundheitsgefährdung im Umgang mit Gütern des täglichen Verbrauches eine Rolle spielen. Doch nicht nur das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch spielt im Verbraucherstrafrecht eine Rolle. Die Materie wird zusätzlich durch das Weingesetz ergänzt, welches Vorschriften zum Anbau, zur Verarbeitung und zum Verkauf von Wein enthält. Auch Angaben zur notwendigen Überwachung, Qualitätskontrolle und Kennzeichnung von Weinprodukten sind enthalten, ebenso ein Abschnitt über jene Strafen, die bei beim Verstoß gegen das Gesetz verhängt werden können.

Verbraucherschutz im Nebenstrafrecht und in weiteren Gesetzen

Das Nebenstrafrecht beinhaltet alle weiteren Strafnormen, die zwar den Bereich des Strafrechtes umfassen, jedoch nicht im Strafgesetzbuch enthalten sind. Es handelt sich also um sämtliche strafrechtliche Inhalte, die in anderen Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen) festgehalten worden sind. So rechnet man dem strafrechtlichen Verbraucherschutz das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das AMG (Arzneimittelgesetz) und das HWG (Heilmittelwerbegesetz) zu. Aber auch allgemeine Straftatbestände im Zusammenhang mit Verbrauchsgütern können als Teil des Verbraucherstrafrechtes gesehen werden. Dies sind insbesondere Strafbestände wie Körperverletzung, Betrug, Kapitalanlagebetrug, Kurs- und Marktmanipulation, Insiderhandeln sowie die Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften im Börsen- und im Wertpapierhandelsgesetz. Letztere Delikte sind dem Wirtschaftsstrafrecht und der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen.

Fazit: Was ist also das Verbraucherschutzstrafrecht?

Das Verbraucherschutzstrafrecht hat keinen eigenen, eigens für es vorgesehen Gesetzestext, der in einem separaten Buch vermerkt ist. Vielmehr handelt es sich um Gesetze, die sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzen. Das Verbraucherschutzstrafrecht besteht also nicht unabhängig vom Verweis auf einzelne Strafbestände sowie deren Abstraktionen. Stattdessen handelt es sich um Gesetze, die der Wirtschaftskriminalität, dem Umgang mit Arzneimitteln, dem unlauterem Wettbewerb sowie dem Verbraucherschutz im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln zuzuordnen sind.

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