Gute Ergonomie hat ihren Preis. Doch es gibt gute Nachrichten – denn nicht immer müssen Sie diese Kosten ganz allein tragen. In Deutschland existieren zahlreiche Förder- und Zuschussmöglichkeiten, die Sie finanziell entlasten können. Ob angestellt, selbstständig oder Arbeitgebende: Wer sich durch den Förder-Dschungel arbeitet, kann bares Geld sparen – und gleichzeitig der eigenen Gesundheit langfristig etwas Gutes tun.
Warum sich ergonomische Möbel doppelt auszahlen?
Ergonomische Büromöbel sind weit mehr als ein schicker Luxus: Sie fördern eine gesunde Körperhaltung, beugen Rückenschmerzen und Verspannungen vor und steigern oft sogar die Konzentrationsfähigkeit. Mehr Informationen hier. Auf lange Sicht sinken Krankheitstage und das allgemeine Wohlbefinden steigt – ein echter Mehrwert für Arbeitnehmende wie Arbeitgebende.
Doch auch kurzfristig lohnt sich der Umstieg: Viele öffentliche Stellen fördern die Anschaffung ergonomischer Möbel – teils mit direkten Zuschüssen, teils über steuerliche Vorteile. Wer sich hier informiert und klug beantragt, schont nicht nur den Rücken, sondern auch den Geldbeutel.
Von Krankenkassen bis Bund und Länder – diese Stellen unterstützen.
Die gute Nachricht zuerst: Ergonomische Möbel werden von vielen Seiten gefördert. Ein Überblick:
- Krankenkassen: Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen auf Antrag einen Teil der Kosten für ergonomische Bürostühle, vor allem bei ärztlicher Empfehlung oder chronischen Beschwerden. Wichtig: Vor dem Kauf ärztlich beraten lassen und eine Kostenübernahme klären.
- Deutsche Rentenversicherung: Wer bereits gesundheitlich eingeschränkt ist, kann hier unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für ergonomische Arbeitsmittel beantragen – etwa im Rahmen der beruflichen Rehabilitation.
- Integrationsämter: Für Menschen mit anerkannter Behinderung oder Gleichstellung bieten die Ämter Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes – inklusive ergonomischer Möbel.
- Berufsgenossenschaften: Sie fördern Arbeitsschutzmaßnahmen und können im Einzelfall ebenfalls bei der Finanzierung helfen.
- Bund, Länder und Kommunen: Je nach Bundesland gibt es zusätzliche Programme für gesundes Arbeiten, oft im Rahmen von Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Förderdschungel? So finden Sie die richtigen Anlaufstellen.
Ob Sie förderberechtigt sind, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Die folgenden Fragen helfen Ihnen beim Einstieg:
Sind Sie angestellt, selbstständig oder Arbeitgeber?
Beschäftigte können sich bei gesundheitlichen Beschwerden an Krankenkasse oder Rentenversicherung wenden – dort gibt es oft Unterstützung im Rahmen medizinischer oder beruflicher Rehabilitation. Selbstständig Erwerbstätige haben Chancen auf Fördermittel über die KfW oder Landesförderbanken. Unternehmen, die mehrere Arbeitsplätze ausstatten möchten, können Zuschüsse für betriebliche Gesundheitsförderung oder steuerliche Vorteile nutzen.
Besteht bei Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden eine gesundheitliche Einschränkung (z. B. Rückenleiden, chronische Erkrankungen, Schwangerschaft)?
Gesundheitliche Einschränkungen erhöhen die Förderchancen deutlich. Zuständig sind je nach Fall Krankenkassen, Rentenversicherung, Integrationsamt oder Berufsgenossenschaften – etwa bei anerkannter Behinderung oder Gleichstellung.
Gibt es bereits eine ärztliche Empfehlung für ergonomische Ausstattung?
Eine ärztliche Bescheinigung stärkt den Antrag und wird oft verlangt. Wer z. B. wegen Rückenproblemen einen höhenverstellbaren Tisch benötigt, sollte sich frühzeitig ärztlichen Rat holen.
Arbeiten Sie im Homeoffice oder im betrieblichen Umfeld?
Im Homeoffice sind Förderungen schwieriger, aber mit ärztlicher Begründung möglich – vor allem über die Krankenkasse. Im Betrieb bestehen mehr Optionen: Arbeitgebende können ergonomische Möbel fördern lassen oder steuerlich absetzen.
Möchten Sie als Unternehmen gesamtbetrieblich in ergonomische Ausstattung investieren?
Bei Investitionen in mehrere Arbeitsplätze sind regionale Förderprogramme, KfW-Zuschüsse oder Berufsgenossenschaften gute Anlaufstellen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren hier von gezielten Unterstützungen.
Kurz gesagt:
Wer diese Fragen für sich beantwortet, erkennt schneller, welche Förderwege infrage kommen – und spart sich unnötige Umwege oder abgelehnte Anträge.
Bitte beachten Sie: Die Förderbedingungen variieren je nach konkreter Förderstelle. Falls Sie sich unsicher sein sollten, ob Sie förderberechtigt sind, lassen Sie sich bitte bei der entsprechenden Stelle zu Ihren Fördermöglichkeiten beraten. Hier finden Sie das Beratungsangebot der genannten Förderstellen:
- Krankenkassen
- Deutsche Rentenversicherung
- Integrationsämter
- Berufsgenossenschaften
- Bund, Länder, Kommunen
Antrag abgelehnt? Häufige Fehler und wie man sie vermeidet.
Ein häufiger Stolperstein: Der Antrag wird zu spät oder ohne ausreichende Begründung gestellt. Deshalb gilt:
- Immer vor dem Kauf eines Möbelstücks den Antrag einreichen.
- Ärztliche Bescheinigung oder Ergonomie-Gutachten beilegen.
- Kostenvoranschläge und Produktbeschreibungen hinzufügen.
- Individuelle Notwendigkeit klar machen – vor allem bei Sonderanfertigungen.
Wer unsicher ist, kann sich Unterstützung holen – etwa durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin, die Personalabteilung oder spezialisierte Beratungsstellen.
Fördern, sparen, wohlfühlen: Der ergonomische Dreiklang.
Wer heute in ergonomische Möbel investiert, investiert nicht nur in die eigene Gesundheit, sondern kann auch von finanzieller Unterstützung profitieren. Ob über Krankenkasse, Rentenversicherung, Integrationsamt oder andere Stellen – es lohnt sich, genauer hinzusehen. Lassen Sie sich über Ihre individuelle Situation beraten, holen Sie sich ärztlichen Rat und beantragen Sie frühzeitig die passenden Förderungen. So steht dem neuen, gesunden Arbeitsplatz nichts mehr im Weg – außer vielleicht noch der Aufbau des neuen Schreibtischs.
Bildquelle: https://www.istockphoto.com/de/foto/gl%C3%BCckliche-birassische-gesch%C3%A4ftsfrau-freiberufler-sitzen-am-computer-am-bequemen-gm1341094496-420946586