Darlehen widerrufen: Mehr Geld für Verbraucher nach BGH-Beschluss

Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten, können nach einem aktuellen BGH-Urteil mit mehr Geld rechnen. Mit Beschluss vom 22. September 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verbraucher nach einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens auch einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben (Az. XI ZR 116/15).

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„Konkret heißt das, dass die Verbraucher nach einem erfolgreichen Darlehenswiderruf nicht nur die gezahlten Raten zurückbekommen, sondern auch den Betrag, den die Banken und Sparkassen mit diesen Zahlungen erwirtschaftet haben“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Kann das Kreditinstitut diese Summe nicht genau beziffern oder will sie nicht offenlegen, muss sie Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz zahlen. Die Bank hat im Gegenzug Anspruch auf die Rückzahlung der Kreditsumme zzgl. Zinsen auf die Restschuld.

Mit diesem Beschluss hat der BGH bestätigt, dass nach erfolgreichem Darlehenswiderruf die Regelungen aus einem Urteil vom März 2009 weiter Anwendung finden. Diese Rechtsauffassung war zuletzt umstritten. Mit dieser Entscheidung hat der BGH die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehen noch einmal gestärkt. „Je nach Kreditvertrag kann die Rechtsprechung des BGH für die Verbraucher noch einmal mehrere tausend Euro bei einem erfolgreichen Widerruf bedeuten“, so Rechtsanwältin Gaber.

Der Widerruf eines Darlehens ist möglich, wenn die Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Kredit kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. In der Regel führen schon geringe Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann den sog. Widerrufsjoker nutzen, um günstig umzuschulden und von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

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www.caesar-preller.de

 

 

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