Die Bildzeitung hat in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg die wichtigsten Fragen rund um Internet-Abzocke noch einmal zusammen gefasst.
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Wie erkenne ich eine Abofalle?
Es gibt keine eindeutigen Preisangaben auf der Seite, die Preise sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Fließtext versteckt. Christina Carls: „Die Preisangabe sollte immer andersfarbig hervorgehoben und groß gedruckt sein.“
Muss ich die Rechnung zahlen?
Nein! Zahlen Sie nicht! Christina Carls: „Sie haben keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, sind nicht verpflichtet zu zahlen, egal, was die Betreiber behaupten!“ Schicken Sie auf jeden Fall einen Widerspruch (siehe Formbrief der Verbraucherzentrale). Schicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein oder als Einwurf/Einschreiben. Achtung: Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, schicken Sie eine E-Mail oder ein Fax und heben Sie Lesebestätigung bzw. Sendebericht auf. Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen.
Was ist, wenn mein Kind in die Abofalle getappt ist?
Minderjährige können diese „Aboverträge“ nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Die angeblichen Verträge sind also unwirksam. Die Eltern haften in diesem Fall auch nicht für ihren Nachwuchs.
Was tun, wenn mir mit Strafanzeige gedroht wird?
Lassen Sie sich nicht von weiteren Rechtsanwalts- oder Inkassoschreiben verunsichern. Die Betreiber versuchen, Ihnen mit allen Mitteln zu drohen (Schufaeintrag, Kontopfändung usw.).
Carls: „Sie wollen Ihnen nur Angst machen und Sie unter Druck setzen, damit Sie bezahlen. Dies ist jedoch nur heiße Luft. Sie können auch selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Bringen Sie dabei entsprechende Unterlagen wie Rechnungen, Mahnungen gleich mit.“
Achtung: Lassen Sie sich von der Polizei nicht abwimmeln, die Beamten sollen nur die Anzeige aufnehmen. Sie sollen nicht darüber urteilen, ob ein Straftatbestand (hier ein versuchter Betrug) vorliegt oder nicht.
Wie lange werden von den Betreibern Mahnungen verschickt?
Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale kann der Spuk mit den Rechnungen und Mahnungen mindestens zwei Jahre dauern. Rechnen Sie auch mit regelrechten „Mahnwellen“. Dabei gilt: Reagieren Sie nicht mehr, wenn Sie einmal geschrieben haben! Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Bekomme ich bereits gezahltes Geld zurück?
Nein! Sie müssten schon auf eine Rückzahlung klagen. Aber Klagen machen meist keinen Sinn, denn die Betreibergesellschaften haben ihren Sitz in der Regel im Ausland. Stellen Sie aber laufende Zahlungen sofort ein.