BGH zum Urheberrecht: Teilerfolg für Bushido

Geistiges Eigentum soll durch das Urheberrecht in materieller und ideeller Weise geschützt werden. Strittig ist häufig die Frage, ab wann die geistige oder künstlerische Leistung diesen Schutzanspruch genießt. Das zeigte sich auch in einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (I ZR 225/12 – Goldrapper). Dem Rapper Bushido wurde von einer französischen Gothic-Band vorgeworfen, in 13 von ihm veröffentlichten Titeln etwa zehn Sekunden lange Musiksequenzen kopiert und als eine sich ständig wiederholende Tonschleife verwendet zu haben.

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Die Band sah dadurch ihre Urheberrechte als Komponist und Textdichter verletzt und klagte auf u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg gaben der Klage weitgehend statt. Der BGH sah die Sache jedoch anders. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

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