Die weiteren für den 16. Oktober 2012 terminierten Verhandlungssachen XI ZR 367/11 und XI ZR 368/11 (vgl. dazu Pressemitteilung 94/2012) bleiben bestehen.
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Karlsruhe, den 2. Oktober 2012
Quelle:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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