Der Bundesgerichtshof hat über die Verantwortlichkeit von Eltern in einem Grundsatzurteil entschieden. Wenn Kinder in großen Mengen Musik und Filme illegal aus dem Internet ziehen, dann sind nicht automatisch die Eltern dafür verantwortlich und haftbar zu machen. Wenn Eltern ihre Kinder aufklären und warnen, dann ist der Aufsichtspflicht Genüge getan. Sie müssen nicht den Internetkonsum ihrer Kinder überwachen.
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Im verhandelten Fall hatten die Rechtebesitzer über 5000 Euro für einen massenhaften Download von Filmen und Musik aus dem Internet vom Vater eines minderjährigen Sohnes gefordert. Dieser wehrte sich und das Verfahren endet höchstrichterlich vor dem BGH.