Unsere Userin Alexandra hat hat im WEB.de-Forum über ihre Erfahrungen mit dem Mahnbescheid der BFS risk + collection GmbH, die im Auftrag der 1und1 Mail+Media GmbH nun Mahnbescheide beim Amtsgericht Mayen beantragt haben.
Hier der Kommentar in den wesentlichen Punkten:
Ich habe etwa vor 4 Monaten meinen ersten Brief von der BFS risk + collection GmbH bekommen, in der sie die 1+1 Mail+Media GmBH vertreten.
Ich habe angeblich auf ein geschenk geklickt und damit gleichzeitig einen vertrag geschlossen. Das war angeblich ca. 2011. Angeblich habe ich den vertrag auch noch mal per mail bekommen. Mailadresse ist zeitgleich gesperrt worden. Hatte die als Kind erstellt und benutzte die nur noch um Spiele zu verifizieren.
Habe auf das erste Schreiben mit dem Musterbrief von der Verbraucherzentrale geantwortet und der Forderung widersprochen. Als Antwort bekam ich die Belehrung, dass 1+1 bei einem Onlineabschluss keinen Vertrag in den Akten haben muss. Hä? Jemand darf einfach etwas von mir verlangen und muss die Forderung nicht mal belegen?
Habe mich dann an die Tipps von hier gehalten und nicht weiter reagiert, auch als die titulierungsankündigung kam. Dann kam tatsächlich der mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen. Ich habe allem widersprochen. Ohne Begründung, weil die nicht erforderlich war. Außerdem habe ich es der BFS bereits erklärt.
Nun kam ein weiteres Briefchen von der BFS mit der aufforderung, dass ich den Widerspruch des Mahnbescheides zurücknehmen soll, innerhalb 7 tage ab heute 24/10/2014. Wenn nicht, dann kommt laut BFS der Anwalt und ich traf die Gerichtskosten. Sie haben mir sogar schon vorgeschriebene Briefe für das Amtsgericht beigelegt mit einer Rücknehme des Widerspruches, den ich nur noch unterschreiben müsste.
Unsere Meinung: Wer Mahnbescheide verschickt sollte sich sicher sein, sie auch durchsetzen zu können. Einen Brief, in dem nachträglich um die Rücknahme eines Widerspruchs gebettelt wird, habe ich in 10 Jahren verbraucherschutz.tv noch nicht erlebt.