Für web.de: BFS risk + collection GmbH fordert Mahnbescheid-Widersprecher zum Rückzieher auf

Unsere Userin Alexandra hat hat im WEB.de-Forum über ihre Erfahrungen mit dem Mahnbescheid der BFS risk + collection GmbH, die im Auftrag der 1und1 Mail+Media GmbH nun Mahnbescheide beim Amtsgericht Mayen beantragt haben.

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Hier der Kommentar in den wesentlichen Punkten:

Ich habe etwa vor 4 Monaten meinen ersten Brief von der BFS risk + collection GmbH bekommen, in der sie die 1+1 Mail+Media GmBH vertreten.
Ich habe angeblich auf ein geschenk geklickt und damit gleichzeitig einen vertrag geschlossen. Das war angeblich ca. 2011. Angeblich habe ich den vertrag auch noch mal per mail bekommen. Mailadresse ist zeitgleich gesperrt worden. Hatte die als Kind erstellt und benutzte die nur noch um Spiele zu verifizieren.

Habe auf das erste Schreiben mit dem Musterbrief von der Verbraucherzentrale geantwortet und der Forderung widersprochen. Als Antwort bekam ich die Belehrung, dass 1+1 bei einem Onlineabschluss keinen Vertrag in den Akten haben muss. Hä? Jemand darf einfach etwas von mir verlangen und muss die Forderung nicht mal belegen?

Habe mich dann an die Tipps von hier gehalten und nicht weiter reagiert, auch als die titulierungsankündigung kam. Dann kam tatsächlich der mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen. Ich habe allem widersprochen. Ohne Begründung, weil die nicht erforderlich war. Außerdem habe ich es der BFS bereits erklärt.

Nun kam ein weiteres Briefchen von der BFS mit der aufforderung, dass ich den Widerspruch des Mahnbescheides zurücknehmen soll, innerhalb 7 tage ab heute 24/10/2014. Wenn nicht, dann kommt laut BFS der Anwalt und ich traf die Gerichtskosten. Sie haben mir sogar schon vorgeschriebene Briefe für das Amtsgericht beigelegt mit einer Rücknehme des Widerspruches, den ich nur noch unterschreiben müsste.

Unsere Meinung: Wer Mahnbescheide verschickt sollte sich sicher sein, sie auch durchsetzen zu können. Einen Brief, in dem nachträglich um die Rücknahme eines Widerspruchs gebettelt wird, habe ich in 10 Jahren verbraucherschutz.tv noch nicht erlebt.

6 comments
  1. ICH WERDE DEN VORSCHLAG VON DER SUMME 179;08EURO ANNEHMEN:KANN ABER ERST AM 15TEN ÜBERWEISEN ICH BITTE UM IHR VERSTÄNDNIS H:NORDMEXXXXX

    Admin: Sorry, solche Kommentare kriege ich hier immer wieder – Schick mir mal ein Mail an info@verbraucherschutz.tv – Die haben keine Chance an dein geld zu kommen.

    Warum willst du Vorschläge annehmen? Warum redest du überhaupt mit denen? Ich kann das alles langsam nicht mehr begreifen

  2. Darf man erfahren wie es weitergegangen ist? Habe heute erneut Post von bfs bekommen, ich soll auch den Widerspruch vom Amtsgericht zurücknehmen, innerhalb 7 Tage. Werden die Klagen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Wiebke

  3. Hallo,mir ging es genauso. Habe beim Mahnbescheid vom Amtsgericht widersprochen und den Musterbrief verschickt. Antwort kam zuerst von BFS: Ich habe dies und das gemacht und muß zahlen.Frist bis Ende des Jahres.Zum Jahresbeginn kam der Brief von Web.de,in dem sie mir genauso zig Punkte auflisteten warum ich zur Zahlung verpflichtet bin,das war die komplette erste Seite,auf der zweiten Seite stand dann ganz knapp,daß sie aus Kulanzgründen aber auf die Forderung nun verzichten würden…hatten wohl den letzten Versuch gestartet und gehofft,daß man letztendlich doch noch einknickt bevor man noch den letzten Absatz auf der zweiten Seite gelesen hat.
    Dachte dann,es wäre jetzt erledigt,bis heute der Brief von BFS kam,daß ich jetzt praktisch ihre Kosten bezahlen soll, „Damit der Vorgang ordnungsgemäß beendet werden kann“ Ich bin gespannt ob das ein letzter Versuch ist,oder ob das alles jetzt wieder von vorne losgeht….

  4. Die „Bitte“ einen MB Widerspruch zurückzuziehen ist allerdings eher Standartprogramm in der Beitreibungsbranche

    Manche „Schuldner“ fallen darauf rein

    Admin: Zumindest bei WEB.de ist es neu

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