Bedenkzeit soll Anleger vor Schrottimmobilien schützen

Kapitalanleger sollen in Zukunft besser vor so genannten Schrottimmobilien geschützt werden. Betrügerischen Immobilienmaklern soll im Strukturvertrieb nun das Leben schwer gemacht werden. Mit einer gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von zwei Wochen vor Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar will der Gesetzgeber Zeit in den Prozess einbringen. Das Land Berlin hat eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die Berliner haben unter www.schutz-vor-schrottimmobilien.de eine übersichtliche Checkliste für den Immobilienkauf veröffentlicht. Parallel dazu hat die Berliner Polizei eine Infoseite zum Thema eingerichtet, auf der über die Maschen der umstrittenen Immobilienmakler berichtet wird.

Wichtiger Tipp: Wenn Top-Immobilien mit Hochglanzprospekten beworben werden und eine Beteiligung für kleines Geld zu haben ist, dann stimmt etwas nicht. Auch wenn alles zu schnell geht und Notare sogar am späten Abend zur Beurkundung bereit stehen, sollten alle Warnlampen angehen.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.