Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzaufsicht (BaFin) hat angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr unerlaubt betriebenes EinlagengeschĂ€ft sofort abwickeln muss. Die Gelder der Anleger mĂŒssen unverzĂŒglich zurĂŒckgezahlt werden.
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âDer Haken ist allerdings, dass die Life Performance GmbH offenbar nicht ĂŒber ausreichend liquide Mittel verfĂŒgt, um die Anlegergelder zurĂŒckzuzahlen und deshalb Insolvenzantrag gestellt hat. Darum sollten die Anleger jetzt schnell handeln, um finanzielle Verluste zu vermeidenâ, sagt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Das vorlĂ€ufige Insolvenzverfahren wurde am 2. Februar 2015 am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15).
Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und BausparvertrĂ€gen auf. DafĂŒr versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen ĂŒber einen Zeitraum von mehreren Jahren. AuĂerdem bot sie nachrangige partiarische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur RĂŒckzahlung nicht vorsahen.
FĂŒr diese GeschĂ€fte fehlte der Life Performance GmbH allerdings die notwendige Erlaubnis. Schon im April 2014 ordnete die BaFin daher an, die GeschĂ€fte sofort abzuwickeln. Mit WidersprĂŒchen gegen diese Anordnung scheiterte das Unternehmen zunĂ€chst beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und zuletzt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Nun muss der BaFin-Bescheid auf die unverzĂŒgliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen BankgeschĂ€fte sofort vollzogen werden. Der Bescheid ist rechtskrĂ€ftig.
Da das Unternehmen aber inzwischen Insolvenz angemeldet hat, droht den Anlegern nun der Totalverlust, nachdem die Zahlungen schon nach dem ersten BaFin-Bescheid aus dem April 2014 gestoppt wurden. Rechtsanwalt CĂ€sar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern, umgehend ihre AnsprĂŒche auf Schadensersatz prĂŒfen zu lassen.
Die Kanzlei CÀsar-Preller vertritt bundesweit geschÀdigte Anleger.
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Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller
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