Az 6 MK 1/18 – Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank

Rund 600 Darlehensnehmer haben sich bislang in das Klageregister für das Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingetragen. Sie hoffen auf einen erfolgreichen Widerruf ihrer Autofinanzierung. Der Mercedes-Benz-Bank wird vorgeworfen, dass ihre Widerrufsbelehrungen unzulässige Klauseln enthalten. Das Musterverfahren soll nun den Nachweis erbringen, dass die Verträge widerrufbar sind, weil die Widerrufsfrist niemals begonnen hat,

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Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden (SdB) ist offizielle Musterklägerin und hat Formfehler in den Kreditverträgen ausgemacht und will die Mercedes-Benz-Bank im Verfahren zum Aktenzeichen 6 MK 1/18 dazu bringen, die entsprechenden Verträge der Verfahrensteilnehmer rückabzuwickeln. Dazu müssen aber alle Teilnehmer nach der gewonnenen Musterklage ihre eigenen Ansprüche noch einmal individuell durchsetzen. Ein Musterverfahren stellt nur die Sachverhalte fest.

Die Schutzgemeinschaft betritt hier kein Neuland – bei vorliegenden beratungsfehlern ist der Rückabwicklungsanspruch eigentlich recht einfach durchzusetzen. Das Modell der SdB zielt offensichtlich darauf ab, gezielt Betroffene anzusprechen, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und das Restrisiko im ansonsten sehr aussichtsreichen Verfahren scheuen.

Die Kooperationsanwälte von verbraucherschutz.tv empfehlen i diesem Zusammenhang, beim Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung diese auch zu nutzen, denn eine Deckungszusage kann in Erfolg versprechenden Verfahren gegen die Mercedes-Benz-Bank erwartungsgemäß unkompliziert eingeholt werden. Vorteil eines Individualverfahrens: Es geht schneller.

Im Musterverfahren soll nun mit Bindungswirkung für alle Einträge im Sammelregister geklärt werden, ob die Verträge der Mercedes-Benz-Bank, die ab dem 13.6.2014 geschlossen wurden, Fehler bei der Widerrufsinformation oder bei anderen sogenannten Pflichtangaben enthalten. Dies würde den betroffenen Darlehensnehmern ein ewiges Widerrufsrecht einräumen. zentrales Thema der Klage ist ist die Klärung der Frage, ob die Mercedes-Benz-Bank Anspruch auf die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer mit dem finanzierten Auto hat.

Das Landgericht Stuttgart hat neben anderen Landgerichten bereits Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Mercedes-Benz-Bank gefunden. Zu den Aktenzeichen 25 O 73/18, 25 O 119/18 und 25 O 142/18 wurde der Daimler-Bank aber das Nutzungsentgelt zugesprochen. Insbesondere bei Autos mit hoher Laufleistung macht dies die Rückabwicklung oftmals finanziell uninteressant.

Das Landgericht Ravensburg strich der Mercedes-Benz-Bank dieses „Trostpflaster“ als erstes deutsches Landgericht (Az.: 2 O 259/17). Für die kllagende Schutzgemeinschaft ist das Musterverfahren gegen die Mercedes-Banz-Bank derzeit das einzige Eisen im Feuer. Für ein ähnliches Verfahren gegen die VW-Bank hatte das OLG Braunschweig dem Verein die Klagebefugnis abgesprochen.

Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal stehen zu allen Fragen rund um den Widerruf von Auto-Finanzierungen gern zur Verfügung. U.a. wird eine kostenlose Prüfung der Widerrufsbelehrung angeboten.

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