OLG Urteil gegen VW – 18 U 70/18 – Oberlandesgericht Köln sieht vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Volkswagen im Abgasskandal – § 826 BGB

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Ein echter Tiefschlag für den VW-Konzern: Bislang hatte man verbraucherfreundliche Urteile zur „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch zigfache Vergleiche kurz vor der Verkündung eines deutschen Oberlandesgerichtes verhindern können. Das OLG Köln beendete nun die Serie und verurteilte die Volkswagen AG zur Rückabwicklung eines Audi A4 mit EA189-Motor. Der Kläger erhält 17.000 Euro, VW zahlt alle Gerichts- und Anwaltskosten.

Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de: „Damit gibt es jetzt endlich eine obergerichtlichtliche Entscheidung zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung! Das dürfte die Vergleichsbereitschaft der Volkswagen AG in weiteren anstehenden OLG-Entscheidungen extrem erhöhen!“ Besonders bemerkenswert am Kölner Urteilsspruch: Die Richter des Oberlandesgerichtes ließen keinen Zweifel an der Vorsätzlichkeit der sittenwidrigen Schädigung. Der Vortrag der VW-Anwälte hätte den Vorwurf nicht mal ansatzweise entkräften können.

Der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sei voll erfüllt. VW habe der Konzerntochter AUDI den Motor zur weiteren Veräußerung überlassen im konkreten Wissen um die stattgefundenen Manipulationen. Das OLG stellt zum Aktenzeichen 18 U 70/18 fest, dass sich der Konzern das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter anrechnen lassen muss.
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