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Autokauf: Erstattung der Bearbeitungsgebühr bei KFZ-Finanzierung

Autokauf: Erstattung der Bearbeitungsgebühr bei KFZ-Finanzierung

Wer zwischen dem 01.01.2005 und 31.12.2011 einen Autokredit abgeschlossen hat, kann noch bis Jahresende 2014 die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Die KFZ-finanzierenden Banken haben ein Bearbeitungsentgelt in der Regel mit 3 % des Darlehensbetrages berechnet. Kostete das Auto beispielsweise Euro 20.000,00, läge der Erstattungsanspruch bei Euro 600,00.

Das hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich mit Entscheidungen vom 13.05.2014 und 28.10.2014 festgestellt. Da die taggenaue 10-jährige Verjährungshöchstfrist gilt, haben auch diejenigen eine Chance, die im November/Dezember 2004 ein Auto per Kredit gekauft haben. Wichtig ist, verjährungshemmende Maßnahmen vor Jahresende zu ergreifen. Ein einfaches Aufforderungsschreiben an die Bank reicht nicht.

Weitere Informationen unter http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

oder bei

Marlen Träber Rechtsanwältin Rössner Rechtsanwälte Redwitzstr. 4, 81925 München Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33 E-Mail: traeber@roessner.de

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