Autokauf: Erstattung der Bearbeitungsgebühr bei KFZ-Finanzierung

Wer zwischen dem 01.01.2005 und 31.12.2011 einen Autokredit abgeschlossen hat, kann noch bis Jahresende 2014 die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Die KFZ-finanzierenden Banken haben ein Bearbeitungsentgelt in der Regel mit 3 % des Darlehensbetrages berechnet. Kostete das Auto beispielsweise Euro 20.000,00, läge der Erstattungsanspruch bei Euro 600,00.

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Das hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich mit Entscheidungen vom 13.05.2014 und 28.10.2014 festgestellt. Da die taggenaue 10-jährige Verjährungshöchstfrist gilt, haben auch diejenigen eine Chance, die im November/Dezember 2004 ein Auto per Kredit gekauft haben. Wichtig ist, verjährungshemmende Maßnahmen vor Jahresende zu ergreifen. Ein einfaches Aufforderungsschreiben an die Bank reicht nicht.

Weitere Informationen unter http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

oder bei

Marlen Träber
Rechtsanwältin
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
E-Mail: traeber@roessner.de

 

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