Auch Photovoltaik-Finanzierungen sind Verbraucherkredite

Der Bundesgerichtshof hatte jüngst entschieden, dass bestimmte Klauseln zur Berabeitungsgebühr von Verbraucherkrediten grundsätzlich unwirksam sind. Mit Spannung warten Banken und betroffene Kunden seit dem auf weitere Informationen bezüglich der Auslegungsmöglichkeiten des Urteils. Aktuell scheint auch festzustehen, dass das Urteil auch für Kredite an bestimmte Unternehmer angewendet werden kann.

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Wir zitieren Rössner Rechtsanwälte aus München:

Mit zwei Entscheidungen vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12, Az. XI ZR 170/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Unwirksamkeit eines Bearbeitungsentgeltes für Privatkredite bestätigt. Zur Frage des Bearbeitungsentgeltes bei Unternehmerkrediten hat der BGH bisher noch nicht entschieden.

Für viele private Hausbesitzer stellt sich die Frage nach dem Bearbeitungsentgelt ihrer Darlehen. Sie werden, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten, steuerlich zu Unternehmen. In einer mündlichen Verhandlung vom 09.01.2013, Az. VIII ZR 121/12, hatte der BGH im Verfahren eines Kleinstproduzenten die Auffassung vertreten, dass der Photovoltaikkunde als Verbraucher einzuordnen ist. Ein Anerkenntnis des Verkäufers kam einem BGH-Urteil zuvor.

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