Attest darf ab erstem Krankheitstag angefordert werden

Mitarbeiter müssen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Chef es verlangt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Gründe braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 3 Sa 597/11). Eine Rundfunk-Redakteurin hatte eine Dienstreise beantragt, die ihr Chef abgelehnt hatte. An dem Tag, an dem die strittige Reise beginnen sollte, meldete sich die Frau Krank. Daraufhin verlangte der Chef künftig immer sofort eine ärztliche Bescheinigung von seiner Mitarbeiterin. Vor Gericht argumentierte die Klägerin, dass ihr Chef die Anweisung nicht begründen könne, das muss er auch nicht, erklärt Joachim Cäsar-Preller. Verboten ist nur Willkür oder widerrechtliche Diskriminierung.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.