
Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist. dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.
Zu dem Rechtsgebiet Medizinrecht berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gerne. Mehr Informationen: Patientenrecht
Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt
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