Das Landgericht Mannheim hat am 14.01.2010 entschieden: Die von einem Nutzer einer Kostenfalle aufgewendeten Anwaltskosten um eine unberechtigte Forderung des Betreibers der Kostenfalle abzuwehren, sind vom Kostenfallenbetreiber zu erstatten ! Das LG Mannheim bestätigte damit die Amtsgerichtsentscheidung des AG Mannheim. Das Landgericht stellte auch fest, dass zwischen dem Nutzer und dem Kostenfallenbetreiber kein Vertrag zustandegekommen ist.
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Im Ergebnis ist festzuhalten:
1. Es ist kein Vertrag zustandegekommen.
2. Die aufgewendeten Anwaltskosten müssen zurückerstattet werden. Hierzu müssen aber die Kostenfallenopfer im Einzelfall wahrscheinlich immer den Gerichtsweg gehen.
Insgesamt ist diese Entscheidung eine gute Nachricht und bestätigt, dass die allgemeine Linie der Gerichte zur Zeit nicht durchbrochen wird.
Sie haben daher die Chance Ihre anwaltlichen Kosten, welche sich bei einem Streitwert bis 300 € laut gesetzlicher Gebührentabelle auf 46,41 € belaufen, von dem Nutzlosbetreiber erstattet zu bekommen.
verbraucherschutz.tv wird diese Rechtssprechung weiterverfolgen und in Kooperation mit anwalt sofort und der Kanzlei Schulze & Greif in geeigneten Verfahren anwenden. Urteil 14. Januar 2010 Az. 10 S 53/09
Hallo zusammen, wir waren nicht auf der Seite von Outlet.de ich denke das sich da jemand einen Scherz erlaubt hat und unsere Daten genutzt hat. Nachdem auf einmal Zugangsdaten kamen habe ich mich bei Outlet.de per e-mail gemeldet und den Sachverhalt erklärt, jedoch bestehen die auf Ihre Forderung da wir nicht innerhalb der 2 Wochenfrist gekündigt haben. Anfang März kamen die Daten und gelesen habe ich die e-mail am 18.04.10 bin nicht ständig online. Was kann ich tun?
Admin: Nichts, interessiert die gar nicht, was du zu sagen hast. Nichts machen, nichts zahlen…Kurz den sachverhalt per Mail klären un dann vergessen.
Hatte in der 14 tägig Frist ja den Wiederruf gemacht allerdings per Email aber diese habe ichja noch weiss echt nicht warum diese Firma so tickt. Mit dem Mahnbescheid der ja bestimmt bald kommt werde ich das Gleiche machen nur mit einem passenden Kommentar.denke das ist dann so ok
Admin: Mach was du willst, interessiert kein Schwein…
habe heute auch per Post die letzte Mahnung erhalten, habe diese gelesen wieder ins Kuvert gesteckt und zurück geschickt. war das klug?
Admin: Ja
Habe leider auch diese erfahrung gemacht.
Habe auf die 1. Mahnung gar nicht reagiert, war das eventuell verkehrt?
Wie allen andern ist dies auch mir passiert.
als die erste Rechnung kam, antwortete ich sofort per Mail, das ich dieses Abo nicht will.
Antwort: Es wird sich jemand von der Buchhaltung bei ihnen melden…
2.Rechnung erhalten, wieder ein Mail an die Outlets.de.
Antwort: Es wird sich jemand von der Buchhaltung bei ihnen melden…
Nachdem habe ich nichts mehr gehört.
Entschied mich zur Sicherheit, der Firma einen Eingeschriebenen Brief zu senden.
Nun habe ich heute per Post die Letzte Mahnung erhalten und immer noch keine Stellungsnahme der Firma Outlets.de
Was kann ich noch tun?
Admin: Du musst dich irgendwann entschließen, denen keine Briefe mehr zu schicken, das wird teuer auf die Dauer!