Das Landgericht Mannheim hat am 14.01.2010 entschieden: Die von einem Nutzer einer Kostenfalle aufgewendeten Anwaltskosten um eine unberechtigte Forderung des Betreibers der Kostenfalle abzuwehren, sind vom Kostenfallenbetreiber zu erstatten ! Das LG Mannheim bestätigte damit die Amtsgerichtsentscheidung des AG Mannheim. Das Landgericht stellte auch fest, dass zwischen dem Nutzer und dem Kostenfallenbetreiber kein Vertrag zustandegekommen ist.
Im Ergebnis ist festzuhalten:
1. Es ist kein Vertrag zustandegekommen.
2. Die aufgewendeten Anwaltskosten müssen zurückerstattet werden. Hierzu müssen aber die Kostenfallenopfer im Einzelfall wahrscheinlich immer den Gerichtsweg gehen.
Insgesamt ist diese Entscheidung eine gute Nachricht und bestätigt, dass die allgemeine Linie der Gerichte zur Zeit nicht durchbrochen wird.
Sie haben daher die Chance Ihre anwaltlichen Kosten, welche sich bei einem Streitwert bis 300 € laut gesetzlicher Gebührentabelle auf 46,41 € belaufen, von dem Nutzlosbetreiber erstattet zu bekommen.
verbraucherschutz.tv wird diese Rechtssprechung weiterverfolgen und in Kooperation mit anwalt sofort und der Kanzlei Schulze & Greif in geeigneten Verfahren anwenden. Urteil 14. Januar 2010 Az. 10 S 53/09