Das Anlegerschutzgesetz 2011 wurde 11. Februar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Ziel des Anlegerschutzgesetzes ist, den Schutz für private Anleger zu optimieren und generell die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und das Vertrauen darin zu verbessern. Offizieller Titel: „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)“.
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Verstöße gegen die anlegergerechte Beratung und die Pflicht zur Offenlegung der Vertriebsprovisonen sollen demnächst als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Über das Bußgeld hinaus können die zuständigen Stellen bald Berufsverbote aussprechen. Kritik: Freien Anlageratern kann man die Beratung nicht verbieten.Betroffen sind also die rund 300.000 Anlageberater der Banken, die nach in Kraft Treten des Gesetzes unter der Aufsicht der Bafin zu beraten haben.
Ausreichende Produktinformationen, Haltefristen für Anteile an offenen Immobilienfonds und erweiterte Rechte für Anlageopfer nach Falschberatung sind weitere Eckpunkte des Gesetzes.
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