Aktuell zu Weihnachten 2014: Mahnbescheide von web.de

Teilen Sie dies über:

Rechtszeitig zum Weihnachtsfest erhielten Nutzer von web.de nach vielfach jahrelangem Hin und Her einen offiziellen Mahnbescheid. „Die Situation hat sich dadurch nicht verändert“, so Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von www.verbraucherschutz.tv. „Es wird nur eine weitere Stufe gezündet, um Zahlungsbereitschaft zu erreichen!“ Mit einem Mahnbescheid vom Amtsgericht geht  keinesfalls eine Prüfung der Rechtslage einher. Mahnbescheide können gekauft und versendet werden. Im Gegensatz zu normalen Mahnungen bringen sie aber eine offizielle Fristsetzung mit sich. Wird einem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzten Frist widersprochen, dann wird ein so genannter „Titel“ erwirkt – also ein Zahlungsanspruch – in diesem Fall an web.de.

Dieser Zahlungsanspruch kann dann zB. durch einen Gerichtsvollzieher oder Gehalts- und Kontenpfändungen durchgesetzt werden. Widerspricht man dem Mahnbescheid, dann gibt es auch keine Zahlungsverpflichtung und web.de muss weitere Rechtsmittel einlegen, um an das Geld zu kommen.

Die nächste Stufe wäre dann eine Klage gegenüber den Mahnbescheids-Widersprechern.

Hier mehr über web.de lesen

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein