Rechtszeitig zum Weihnachtsfest erhielten Nutzer von web.de nach vielfach jahrelangem Hin und Her einen offiziellen Mahnbescheid. „Die Situation hat sich dadurch nicht verändert“, so Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von www.verbraucherschutz.tv. „Es wird nur eine weitere Stufe gezündet, um Zahlungsbereitschaft zu erreichen!“ Mit einem Mahnbescheid vom Amtsgericht geht keinesfalls eine Prüfung der Rechtslage einher. Mahnbescheide können gekauft und versendet werden. Im Gegensatz zu normalen Mahnungen bringen sie aber eine offizielle Fristsetzung mit sich. Wird einem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzten Frist widersprochen, dann wird ein so genannter „Titel“ erwirkt – also ein Zahlungsanspruch – in diesem Fall an web.de.
Dieser Zahlungsanspruch kann dann zB. durch einen Gerichtsvollzieher oder Gehalts- und Kontenpfändungen durchgesetzt werden. Widerspricht man dem Mahnbescheid, dann gibt es auch keine Zahlungsverpflichtung und web.de muss weitere Rechtsmittel einlegen, um an das Geld zu kommen.
Die nächste Stufe wäre dann eine Klage gegenüber den Mahnbescheids-Widersprechern.