Schadensersatz: Aktionäre wollen Geld von der Hypo Real Estate (KAP 3/10)
Vor dem Münchner Amtsgericht wird aktuell im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Bank Hypo Real Estate verhandelt. Die heute verstaatlichte Bank hatte viele Anleger zu Aktienkäufen und Nichtverkauf motivieren können, weil die wahre wirtschaftliche Lage der Bank nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde und die drohende Katastophe auch herunter gespielt wurde. Da es in Deutschland keine Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild gibt, nutzen einige größere Aktionäre das Rechtsmittel des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Hier prüft nur eine einzelne Person die rechtlichen Möglichkeiten.
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Hypo Real Estate ist heute verstaatlicht – Steuerzahler zahzlt den Schadensersatz (KAP 3/10)
Klagen anschließend alle anderen ebenfalls im Verfahren gemeldeten Geschädigten, so müssen die dies verhandelnde Gerichte die Rechtsauffassung aus dem Musterverfahren übernehmen. Rechtsanwalt Andreas Tilp aus Tübingen vertrtitt den Musterklägerund 40 weitere Aktionäre der HRE. Insgesamt geht es um Schadensersatzfordeurngen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro
Weitere Infos zur Schdensersatzklage im Hypo real Estate-Verfahren (KAP 3/10)
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Verhandelt wird übrigens vor dem Oberlandesgericht München