Ghostwriting, so scheint es, gibt es mindestens so lange, wie es auch das geschriebene Wort gibt. Der eher neumodisch anmutende Begriff beschreibt das Erstellen eines Textes als Dienstleistung. Der Kunde erteilt einen Schreibauftrag nach seinen speziellen Wünschen und Vorgaben. Wie ein Gespenst bleibt der Autor des Textes dabei unbenannt im Hintergrund und verzichtet auf jegliche Rechte an seinem Text.
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Ghostwriting kommt bei den unterschiedlichsten Textarten zum Einsatz: Reden, Gutachten, Fach- und Sachbücher, Aufsätze oder ganze Enzyklopädien haben Ghostwriter bereits verfasst.
Immer wieder entfacht die Diskussion darüber, ob und inwieweit die Dienstleistung eines Ghostwriters auch in Zusammenhang mit akademischen Prüfungsleistungen zulässig ist.
Was ist „akademisches Ghostwriting“?
Hierbei handelt es sich um die Erstellung von Texten, die den wissenschaftlichen Anforderungen und Regelwerken von Hochschulen und Universitäten genügen. Primär ist damit die Berücksichtigung der drei Gütekriterien qualitativer Forschung gemeint: Objektivität, Reliabilität und Validität.
Ist das denn legal?
Grundsätzlich ist die Erstellung von Texten im Namen anderer Personen nicht illegal und durchaus verbreitet. Politiker und Prominente lassen sich sehr häufig Texte von Dritten erstellen. Die Annahme eines Textauftrages sowie der Rechteverzicht sind nicht strafbar. Ein durch einen Ghostwriter erstellter Text ist auch kein Plagiat.
Ein Grundsatzurteil zur rechtlichen Beurteilung von akademischem Ghostwriting gibt die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Az: 11 U 51/08). Dort heißt es, dass eine Ghostwriting-Vereinbarung nicht grundsätzlich ein sittenwidriges Rechtsgeschäft iSd § 138 BGB sei. Die Legalität sei nicht von der Frage nach dem Bereich abhängig, in dem die Ghostwriter Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Erstellung von Vorstudien, Exposés o.ä. für wissenschaftliche Arbeiten ist als eine Dienstleistung zu verstehen und damit ebenso legal, wie das Schreiben von Autobiografien, Reden etc.
Wo ist die Grenze zur Legalität?
Die Erstellung von wissenschaftlichen Prüfungsleistungen muss zwingend selbständig erfolgen. Mit der Eigenständigkeitserklärung versichert ein Student eidesstattlich, seine Hausarbeiten, die Bachelorthesis, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation selbst erstellt zu haben.
Das Einreichen einer durch den Ghostwriter erstellten Prüfungsleistung wäre also nicht erlaubt und könnte bei späterer Prüfung zur Aberkennung des Titels führen. Damit sind die durch Ghostwriter erstellten Texte, Gliederungen oder Recherchen lediglich als Inspiration und Leitfaden zu verstehen. Sie unterstützen bei der erfolgreichen Bewältigung von Prüfungsleistungen und sind vielleicht vergleichbar mit dem Austausch von Hausarbeiten mit Kommilitonen höherer Semester.
Natürlich werden Argumentationsketten und Gedanken beim Lesen gespeichert und finden eventuell auch den Weg in zukünftige, eigene Ausführungen wissenschaftlicher Arbeiten. Auch der Austausch mit Professoren oder das Lesen entsprechender Literatur findet Verwendung bei der Bearbeitung von Prüfungsleistungen. In keinem Fall wird ein Text oder der O-Ton eines anderen aber kopiert und als eigenes Gedankengut dargestellt. Vielmehr wird gelerntes-, gehörtes- oder gelesenes Wissen auf die Anforderungen der eigenen zu leistenden Arbeit adaptiert – eine kognitive Leistung, die schon frühzeitig in Schulen trainiert und erwartet wird.
Fazit
Mit ein wenig Recherche findet sich schnell das umfangreiche Dienstleistungsangebot seriöser Ghostwriting-Agenturen. Oftmals ist es nicht nötig, komplette Texte erstellen zu lasen. Wenn der Ghostwriter dem Auftraggeber beratend und unterstützend zur Seite steht, hilft das vielen schon zum gewünschten Erfolg.