Airbnb – Mieteinnahmen sind steuerpflichtig – Selbstanzeige

Wer seine Wohnung ĂŒber Airbnb oder andere Internet-Plattformen vermietet, die Mieteinnahmen aber nicht dem Finanzamt gemeldet hat, könnte Post von der Steuerfahndung bekommen.

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Es liegt im Trend, private Wohnungen statt ein Hotelzimmer fĂŒr einen Urlaub zu nutzen. Die Vermieter bieten dabei ihre Wohnungen ĂŒber Plattformen wie Airbnb fĂŒr einen Zeitraum an, in dem sie in der Regel selbst im Urlaub oder auf GeschĂ€ftsreise sind. Das Konzept kommt an, könnte fĂŒr die Vermieter aber ein steuerliches Nachspiel haben. Denn die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Wer die Einnahmen nicht dem Finanzamt gemeldet hat, hat Steuern hinterzogen und wird deshalb Ärger bekommen.

Wer glaubt, dass ihm der deutsche Fiskus nicht auf die Schliche kommt, weil Airbnb seinen Europa-Sitz in Irland hat, tĂ€uscht sich. Denn das Bundesfinanzministerium hat eine sog. Gruppenanfrage an die irischen Behörden gestellt, um die Adressen der deutschen Vermieter zu bekommen. „Nach dem automatischen Informationsaustausch muss Irland die Daten den deutschen Behörden ĂŒbermitteln. Wer die Mieteinnahmen nicht beim Finanzamt angeben hat, muss damit rechnen, dass wegen Steuerhinterziehung gegen ihn ermittelt wird“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt fĂŒr Steuerrecht aus Stuttgart.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann hart bestraft werden. Vermieter, die ihre MieteinkĂŒnfte nicht angegeben haben, kann daher mehr drohen als eine Steuernachzahlung. Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung reicht von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen. „Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann eine Möglichkeit sein, straffrei aus der Sache herauszukommen. Dabei ist zu beachten, dass eine Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollstĂ€ndig sein muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Das können wir einschließlich der neu zu erstellenden falschen SteuererklĂ€rungen fĂŒr Sie erledigen“, so der Fachanwalt fĂŒr Steuerrecht Michael Staudenmayer.

Ein Thema in den Medien wurde das Ganze Anfang Mai 2018, wobei Einzelheiten zum Datenaustausch nicht bekannt sind. Betroffene Vermieter sollten jedenfalls umgehend handeln. Es drohen die Steuernachzahlung (ggf. bis zu zehn Jahre), sechs Prozent Verzugszins pro Jahr und evtl. ein Strafbescheid, sowie noch ein Ordnungsgeld wegen illegaler Vermietung (da viele StÀdte Kurzzeit-Vermietungen bis zu mehreren Monaten verboten haben).
Wurde die Steuerhinterziehung von den Behörden bereits entdeckt, ist es fĂŒr die strafbefreiende Selbstanzeige zu spĂ€t. „Sie kann sich aber immer noch, Ă€hnlich wie ein GestĂ€ndnis, strafmildernd auswirken“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Staudenmayer.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/steuerrecht

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