Abgasskandal Seat Ibiza – LG Arnsberg spricht Schadensersatz zu – Az.: I-2 O 342/18

Der Abgasskandal hat auch die Fahrzeuge der VW-Tochter Seat getroffen. GeschĂ€digte Seat-KĂ€ufer können SchadensersatzansprĂŒche gegen Volkswagen geltend machen, wie ein Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 8. November 2018 zeigt (Az.: I-2 O 342/18). Das LG Arnsberg verurteilte VW aufgrund der Abgasmanipulationen zur RĂŒcknahme eines Seat Ibiza und Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer.

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Der KlĂ€ger hatte den Seat Ibiza 2,0 TDI 2013 als Neuwagen gekauft. In dem Pkw ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Das Fahrzeug sei deshalb mangelhaft und das Verhalten von VW sittenwidrig, so der KlĂ€ger, der die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags forderte.

Das Landgericht Arnsberg gab der Klage weitgehend statt. Das Inverkehrbringen der Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten sei sittenwidrig. Dabei seien in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand Umweltvorschriften ausgehebelt und sowohl Aufsichtsbehörden als auch Kunden getĂ€uscht worden. Es sei davon auszugehen, dass der KlĂ€ger das Fahrzeug nicht gekauft hĂ€tte, wenn er von den Abgasmanipulationen Kenntnis gehabt hĂ€tte, so das LG Arnsberg. Es liege auf der Hand, dass ein KĂ€ufer sich nicht bewusst fĂŒr ein Fahrzeug entscheiden wĂŒrde, dessen dauerhafte Verkehrszulassung zumindest unsicher und von erst noch staatlich zu genehmigenden Nachbesserungen abhĂ€ngig ist.

Da der KlĂ€ger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hĂ€tte, habe er Anspruch auf RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags. VW mĂŒsse das Fahrzeug zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis erstatten. FĂŒr die gefahrenen Kilometer dĂŒrfe VW allerdings einen Nutzungsersatz berechnen. Dabei legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern fĂŒr den Seat Ibiza zu Grunde.

Ob VW eine NutzungsentschĂ€digung anrechnen darf, ist rechtlich umstritten. Zuletzt haben z.B. die Landgerichte Augsburg oder Gera entschieden, dass dieser Anspruch nicht besteht, da VW dadurch unbillig entschĂ€digt wĂŒrde. „Diese Rechtsauffassung ist nur konsequent, wird bisher aber noch nicht von allen Gerichten geteilt. Doch selbst wenn eine NutzungsentschĂ€digung angerechnet wird, lohnt es sich in der Regel SchadensersatzansprĂŒche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Dass dieser Schadensersatzanspruch besteht, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden, da VW die KĂ€ufer durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe. „SchadensersatzansprĂŒche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden, bevor sie verjĂ€hren“, so Dr. Hartung.

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