Abgasskandal – Mercedes nach EuGH-Urteil unter Druck – C-693/18

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 im Abgasskandal ein Machtwort gesprochen und Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt hat (Az.: C-693/18), ist der Druck auf Daimler erheblich gestiegen. Bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen werden Thermofester oder andere Abschalteinrichtungen wie z.B. die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingesetzt. „Nach der Entscheidung des EuGH sind diese Funktionen unzulĂ€ssig. KĂ€ufer eines betroffenen Mercedes Diesel können daher AnsprĂŒche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

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Daimler hat den Vorwurf von Abgasmanipulationen stets zurĂŒckgewiesen. Selbst nach behördlich angeordneten RĂŒckrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fĂŒhrt Daimler den RĂŒckruf zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulĂ€ssig sind.

Allerdings fĂ€llt es Daimler zunehmend schwer, die Gerichte von der ZulĂ€ssigkeit der Abschalteinrichtungen zu ĂŒberzeugen. Nach diversen Urteilen an Landgerichten haben zuletzt auch das OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und das OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) entschieden, dass Daimler unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen verwendet hat und Schadenersatz leisten muss. Vor den Oberlandesgerichten ging es um Abschaltfunktionen wie die KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung, Aufheizstrategie, unterschiedliche Betriebsmodi der Motorsteuerung oder auch um Thermofenster.

Der EuGH hat nun klargestellt, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtungen einbauen dĂŒrfen, die dafĂŒr sorgen, dass der Emissionsausstoß im PrĂŒfmodus sinkt, um die Zulassung fĂŒr das Modell zu erhalten und im realen Straßenverkehr der Abgasausstoß wieder steigt. Dies gelte auch dann, wenn die Verbesserung der Leistung des Emissionskontrollsystems punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs beobachtet werden kann, so der EuGH. Ausnahmen seien nur zulĂ€ssig, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen SchĂ€den, die zu einer konkreten Gefahr wĂ€hrend der Fahrt fĂŒhren, schĂŒtzen. Die Richter in Luxemburg machten deutlich, dass Funktionen, die den Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindern sollen, nicht zu den zulĂ€ssigen Ausnahmen gehören.

„Damit ist klar, dass auch Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen sind. Daimler kann sich nicht darauf berufen, dass Thermofester aus MotorschutzgrĂŒnden zulĂ€ssig sind. Die Aussichten betroffener Mercedes-KĂ€ufer auf Schadenersatz sind nach den jĂŒngsten OLG-Entscheidungen und dem EuGH-Urteil enorm gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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