VW musste bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal vor dem Landgericht Karlsruhe eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Gericht sprach dem Käufer eines von den Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran Diesel mit Urteil vom 14. Januar 2019 Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu.
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Der Kläger hatte im Mai 2014 den VW Touran 2,0 TDI gebraucht gekauft und zum Teil über ein Darlehen der VW-Bank finanziert. Wie sich herausstellte, war auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und die verwendete Software wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. „Hätte unser Mandant von der illegalen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Fahrzeug niemals gekauft. Wir haben deshalb Schadensersatzansprüche aufgrund einer sittenwidrigen Schädigung geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage weitgehend statt. VW habe bewusst ein mangelhaftes Fahrzeug in den Verkehr gebracht und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das Fahrzeug weise einen Mangel auf, weil die zulässigen Grenzwerte der Abgasnorm Euro 5 nur durch die Verwendung der Manipulationssoftware eingehalten wurden. Ein weiterer Mangel liege darin, dass der Käufer mit dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen musste, wenn er das Software-Update nicht aufspielen ließ. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden. Der Schaden liege darin, dass er einen Kaufvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen habe. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen wäre der Kaufvertrag nach Überzeugung des Gerichts nicht zu Stande gekommen.
VW habe zudem sittenwidrig gehandelt und die Manipulationssoftware installiert, damit die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten konnten. Dies sei aus Profitinteresse geschehen. VW habe dabei auch billigend in Kauf genommen, dass einer große Zahl von Kunden Fahrzeuge verkauft wurden, die so nicht zulassungsfähig und darüber hinaus umwelt- und gesundheitsschädlicher waren, als sie eigentlich sein durften, fand das LG Karlsruhe deutliche Worte. VW habe es billigend in Kauf genommen, dass die Endkunden geschädigt werden, wenn sie die betroffenen Fahrzeuge als Neuwagen oder gebraucht erwerben. Daher sei VW schadensersatzpflichtig und muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten, so das LG Karlsruhe mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.
So wie das LG Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist. „Diese Ansprüche lassen sich nach wie vor geltend machen, weil die Verjährung in vielen Fällen noch nicht am 31.12.2018 eingetreten ist“, so Rechtsanwalt Seifert.
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