Die umstrittene Gaspreisklausel beim norddeutschen Energieversorger Vattenfall ist unwirksam. Dies hat das Landgericht Hamburg jetzt in Bestätigung einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden. Das Urteil vom 4. November 2014, Az.: 312 O 17/14 hatte einen Streit um die von Vattenfall verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Sonderverträgen mit Gaskunden zum Anlass. In der Preisänderungsklausel war auf die für Grundversorgungverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen worden, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen. Das Gericht sah die Klausel als unlauter und rechtswidrig an. „Unsere Rechtsauffassung wurde in vollem Umfang bestätigt“, freut sich Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.
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Hier die weitere Pressemitteilung: „Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen. Für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen können sie Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend. Um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, sollten Verbraucher, die Erstattungsansprüche aus der Jahresabrechnung 2011 haben, diese sicherheitshalber bis zum 31. Dezember 2014 einklagen.
Ein Musterbrief und weitere Informationen sind zu finden unter:
www.vzhh.de
Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2014
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100