Das Emissionshaus SachsenFonds mit Hauptsitz in Aschheim in der Nähe von München betreut aktuell 65 geschlossene Fonds mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 5 Milliarden Euro.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Seit 1999 werden geschlossene Immobilienfonds, Flugzeugfonds und Erneuerbare-Energien-Fonds aufgelegt, aber auch Filmfonds oder Private Equity-Fonds emittiert. Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei mzs-Rechtsanwälte in Düsseldorf: „Für die Anleger, die in SachsenFonds investiert haben, entwickelte sich die Kapitalanlage nicht immer wie erhofft. Die Renditen blieben hinter den Erwartungen zurück oder die Ausschüttungen blieben aus.“ Mit der Investition in SachsenFonds haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Podewils: „Zu den Risiken zählt auch der Totalverlust des investierten Kapitals.“
Enttäuschte Anleger müssen allerdings nicht tatenlos zuschauen. Sie können ihre Kapitalanlage auch auf mögliche Schadensersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Denn bei der Anlageberatung wurden in vielen Fällen nicht die hohen Maßstäbe für eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllt. So hätten die Anleger über alle Risiken, die mit ihrer Beteiligung verbunden sind, aufgeklärt werden müssen. Dies ist häufig nicht geschehen. Stattdessen wurde die Beteiligung an geschlossenen Fonds oft als sichere Kapitalanlage angepriesen. Bei einer solch fehlerhaften Anlageberatung kann der Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
Fachanwalt Podewils: „Es geht nicht darum, Schuldige für eine wirtschaftliche Entwicklung zu suchen, sondern zu hinterfragen, ob SachsenFonds-Anleger ordnungsgemäß beraten wurden, oder ob wegen falscher Beratung ein Schadensersatzanspruch entstanden ist!“
Ein weiterer Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatz ist die Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen. Podewils: „Das sind Rückvergütungen, die der Anlageberater für die Vermittlung der Fonds erhält. Auch darüber muss der Anleger nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH aufgeklärt haben, da diese Provisionen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können.“
Die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte ist spezialisiert auf Anlageformen rund um geschlossene Fonds und somit auch Ansprechpartner für Anlagen, die SachsenFonds am Markt platziert hat.
Mehr Informationen: http://www.geschlossene-fonds-recht.de/lp/sachsenfonds.html
Autor: Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht