Weiter Vorsicht bei Silber- und Goldanlagen

Mit einem rechtskrĂ€ftigen Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter jetzt zur kompletten RĂŒckzahlung aller vom klagenden Anleger geleisteter BetrĂ€ge verurteilt. Das Urteil wurde von den RechtsanwĂ€lten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Anlegerschutz-Expertin RechtsanwĂ€ltin Zuhal Canpalat nimmt seit den „neuen“ Gold- und Edelmetallbooms eine kritische Stellung ein und bezweifellt, dass „Gold und Silber“ wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind.

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verbraucherschutz.tv zitiert die Dortmunder RechtsanwĂ€ltin und FachanwĂ€ltin fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht Zuhal Canpalat: „Ich habe bereits 2009 vor der Anlage von Gold ĂŒber die KB Edelmetall GmbH gewarnt, da die Abwicklung undurchsichtig ist. Es gibt keine Nachweise darĂŒber, dass KB mit dem Geld des Anlegers Gold ankauft und dieses einlagert. Es ist höchste Vorsicht geboten.“ Der KlĂ€ger des Verfahrens vor dem Amtsgericht Wetter forderte die BetrĂ€ge, die er an die KB gezahlt hatte vollstĂ€ndig zurĂŒck. Das AG Wetter sprach ihm diesen Anspruch in voller Höhe zu.

Mehr Infos auf www.wcb-recht.de

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