Wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt, wirkt dieses für Mitarbeiter auf den ersten Blick stets wohlwollend. Kritik zeigt sich aber häufig beim zweiten Durchlesen und versteckt sich zwischen den Zeilen. Zufriedenheitsfloskeln sind in Arbeitszeugnissen an der Tagesordnung.
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Formulierungen im Arbeitszeugnis sollten verstanden werden
Wer sich ein Arbeitszeugnis ausstellen lässt, sollte zwischen den Zeilen lesen können. Oftmals verbergen sich Zeugniscodes hinter den verwendeten Worten. Nur auf diese Art und Weise kann überprüft werden, ob die Inhalte des Arbeitszeugnisses mit der Leistung des Mitarbeiters während des Dienstverhältnisses übereinstimmen.
Beim Ausstellen eines Arbeitszeugnisses dürfen Vorgesetzte nicht schonungslos über Mitarbeiter urteilen. Das Zeugnis sollte wohlwollend, vollständig und vor allem wahr formuliert sein. Damit negative Beurteilungen nicht sofort offensichtlich werden, nutzen viele Vorgesetzte Zufriedenheitsfloskeln. Denn eines ist wichtig: Trotz des Wohlwollens sollte die Wahrheit nicht verborgen bleiben.
So sollten Arbeitszeugnisse nicht formuliert werden
Selbst, wenn das Arbeitszeugnis auf den ersten Blick wohlwollend klingt, steckt nicht immer Gutes dahinter. Aussagen, die eingeschränkt formuliert werden, doppelte Verneinungen und Sätze, die zweideutig beschrieben werden, lassen auf eine schlechte Leistung des Mitarbeiters schließen.
Ironie und Spott sind in Arbeitszeugnissen jedenfalls verboten. Finden sich diese im Arbeitszeugnis können Mitarbeiter dagegen vorgehen. Deswegen sollten Formulierungen beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses stets wohl überlegt sein. Es mag auf den ersten Blick einfach erscheinen – aber wer schon einmal ein Arbeitszeugnis ausgestellt hat, der weiß: Hier gilt es einiges zu beachten. Selbst, wenn keine Absicht dahintersteckt, können Mitarbeiter geschriebene Zeilen bereits als ironisch und spöttisch definieren.
Unterstützung beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen
Vorgesetzte können schnell mal ins Wanken geraten, wenn es um das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses geht. Die Formulierungen müssen gut überlegt sein, und dennoch sollten sie Aussagekraft haben. Und natürlich sollten die Zufriedenheitsfloskeln auch rechtlichen Ansprüchen standhalten können.
Kein Wunder, dass viele Vorgesetzte sich Unterstützung holen. Bei arbeitszeugnis-direkt.de können Arbeitszeugnisse in wenigen Schritten erstellt werden. Das Arbeitszeugnis enthält anwaltlich geprüfte Formulierungen und muss lediglich unterschrieben werden.
Wann wird das Arbeitszeugnis ausgestellt?
Das Arbeitszeugnis wird nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellt. Je nach Dauer des Dienstverhältnisses wird sich die Länge des Zeugnisses gestalten. Vor allem bei sehr kurzen Arbeitszeiten werden ungerne lange Arbeitszeugnisse ausgestellt, und sind auch nicht verpflichtend. Kurze Zeugnisse müssen lediglich die Personalien und eine Schlussformel enthalten.
Anders gestaltet sich der Umstand bei einem langen Dienstverhältnis. Das ausführliche Zeugnis sollte die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche des Mitarbeiters beleuchten und wahrheitsgemäß wiedergeben. Der Werdegang des Mitarbeiters in der Firma, konkrete Beschreibungen der Tätigkeiten, Beurteilungen von Verhalten und Leistung und eine Beendigungsformel werden auf Papier gebracht.
Grundsätzlich sollte das Arbeitszeugnis am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses übergeben werden. Wird ein Mitarbeiter gekündigt, kann das Zeugnis schon bei Aussprache der Kündigung verlangt werden. So haben entlassene Mitarbeiter schon während der Kündigungsfrist die Möglichkeit, um sich bei neuen Stellen zu bewerben.
Wie sollte das Arbeitszeugnis aussehen?
Das Arbeitszeugnis kann bis zu drei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses eingefordert werden. Es wird angeraten sich rasch um dieses Schreiben zu bemühen, damit Erinnerungslücken beim Erstellen vermieden werden.
Das Arbeitszeugnis sollte möglichst auf Firmenpapier gedruckt sein. Arbeitszeugnisse, die mit Noten versehen werden, sind in Deutschland nicht erlaubt. Die Schrift sollte einheitlich, das Arbeitszeugnis ordentlich sein. Ausstellungsort und Ausstellungsdatum dürfen nicht vergessen werden. Wird das Arbeitszeugnis nicht ordentlich ausgestellt und übergeben, können ehemalige Mitarbeiter eine Neuausstellung beantragen.
Stimmen Fremd- und Selbstwahrnehmung bei der Beurteilung nicht überein, sollte das klärende Gespräch mit Vorgesetzten gesucht werden. Eventuell können Missverständnisse aufgeräumt und berichtigt werden.