Nicht jeder Diesel ist vom Abgasskandal betroffen und in der aktuellen Situation empfehlen sich Klagen nur für Autos, die mindestens die Schadstoffklasse 4 nachweisen können bzw. nach oben, die maximal zur Schadstoffklasse 6b und 6c – exklusive d und 6d-temp – gehören.
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Der nach September 2019 verpflichtend für Neufahrzeuge eingeführte 6d-Temp-Standard dürfte sich in Schadenersatzklagen schwer tun, denn aktuelle Messmethoden garantieren nach aktuellem Stand der Technik zumindest den tendenziell Gutgläubigen, dass mit diesen Motoren grundsätzlich alles in Ordnung ist.
Neue Messmethoden im Abgasskandal
Wichtig zu wissen: Ein 6d-temp oder gar ein 6d ist kein Vorzeige-Objekt, denn ein dergestalt klassifizierter Antrieb produziert ebenso viel NoX und CO2 wie ein Exemplar aus dem Jahr 2014 mit Euro 6 B, nämlich 500 mg CO2 pro km und 80 mg NoX pro Kilometer (Werte für Diesel). Sauberer sind 6d-temp-Autos nur, weil genauer nachgesehen wird, bevor es eine Typengenehmigung gibt. Für Euro 6b Autos gab es diese Genehmigung schon, wenn „nur“ auf der Rolle Abgaswerte gemessen wurden. Dies öffnete dem Betrug Tür und Tor. Für Euro 6 C verschärften sich die Bedingungen, das Auto blieb aber auf dem Rollenprüfstand. CO2-Werte beziehen sich übrigens auf den geforderten Durchschnittswert der Flotte eines Herstellers.
Da eine absolute Realitätsnähe in Laboren nicht hinzubekommen ist und sich der Gesetzgeber wohl sehr über die von ihm selbst geschaffenen Schlupflöcher ärgert, mussten 6d-temp Autos fortan auf die Straße zum Nachweis der Abgas-Werte. 6d und 6d-temp wiederum unterscheiden sich durch die sogenannten Konformitätsabweichungen. Diese Differenzen zwischen Laborergebnis und Realtest dürfen beim 6d-Temp und seiner Nachfolger temp-EVAP, temp-ISC und temp-FCM höher sein als bei der finalen Klassifizierun . Die aktuell höchstmögliche Schadstoffklasse ist seit 1. September 2019 für Neuzulassungen verpflichtend und wurde in mehreren Varianten erteilt.
Euro 6d-temp im Abgasskandal
Natürlich kann niemand ohne offizielles Gutachten sagen „Mein 6d-temp ist vom Dieselskandal nicht betroffen!“ Allerding muss man in den Raum stellen dürfen, dass nach aktuellen Erkenntnissen ein Betrug sehr schwer nachzuweisen sein wird, sodass es derzeit keinen Sinn macht, Schadenersatz für Fahrzeuge mit 6d oder 6d-temp und der Nachfolger einzuklagen.
Übrigens: Wer sein Fahrzeug nach dem 1. Januar 2020 neu zugelassen hat, kann Verbrauchswerte über den Diagnose-Bus mit einem Lesegerät abrufen und zwar über die gesamte Laufzeit des Autos.
Welche Euro-Norm erfüllt mein Auto?
Die Euro-Norm eines Fahrzeuges kann übrigens mit einem Blick auf Feld 14 der Fahrzeugpapiere festgestellt werden. Sollte dieser Weg keinen Erfolg haben, muss die Schadstoff-Schlüsselnummer unter 14.1 im Fahrzeugschein analysiert werden. Die letzten Ziffern definieren die Schadstoffklassen nach folgenden Schlüsseln
Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70 | |
Euro 5: 35A0 bis 35M0 | |
Euro 6: 36N0 bis 36Y0 | |
Andere: 00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 |
Seit 2017 sorgt ein neues Messverfahren dafür, dass etwas mehr Transparenz einzieht.
Wie viel verbraucht ein Fahrzeug und welche Abgase entstehen in welcher Menge? Diese Frage kann mit dem vereinheitlichten Fahrzyklus WLTP aktuell etwas exakter bestimmt werden, als es in der Vergangenheit möglich war. Das neue Verfahren zur Messung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission orientiert sich näher am alltäglichen Fahrverhalten und ersetzt seit September 2017 den veralteten NEFZ-Standard. Euro 6-Autos müssen nach diesem Standard getestet werden, bevor sie eine Zulassungsgenehmigung erhalten.
WLTP Das bedeutet so viel wie „weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge“ und beschreibt ein neues Prüfverfahren, das den Verbrauch eines Fahrzeugs bestimmt. Auf Grundlage weltweit gesammelter Realfahrdaten hilft es, auch unter Laborbedingungen eine realitätsnahe Autofahrt zu simulieren. So berücksichtigt WLTP nicht nur verschiedene Situationen und Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, sondern auch die verschiedenen Ausstattungsvarianten und Gewichtsklassen eines Autos.
Nach WLTP gemessenen Abgas- und Verbrauchswerte müssen seit 1. September 2017 für alle neu eingeführten Pkw-Modelle und Motoren angegeben werden. Dieses gilt in Europa und vielen anderen Ländern weltweit. 6d ist ab 1. Januar 2020 für alle Neuzulassungen Pflicht.
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