Die Mercedes S-Klasse ist von einem weiteren Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Die Behörde hat den Rückruf am 7. Januar 2020 unter der Referenznummer 9604 veröffentlicht.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Daimler muss die Fahrzeuge zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Betroffen von dem Rückruf sind nach Angaben des KBA weltweit 9026 Fahrzeuge, davon vermutlich 2151 in Deutschland. Es handelt sich um Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2016 der Baureihe 222 mit NAG2 4×4.
Auf die betroffenen Mercedes-Käufer kommt ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor zu. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.
Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten an.