P&R: Rückzahlungsforderungen und Ansprüche des Finanzamtes

Für Rechtsanwalt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und in Partnerschaft mit einem Steuerberater am Kanzleistandort Hagen, wird die Situation der P&R-Anleger immer dramatischer und vor allem auch juristisch komplizierter und vielfältiger.

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Der für P&R verantwortliche Insolvenzverwalter Jaffe meldet, dass die Auszahlungen der letzten vier Jahre zurückgefordert werden. Das ist für die Anleger, die sich mit dem Totalverlust allein schon mächtig genug gebeutelt sehen, nun eine weitere Schlechte Nachricht. Buerger: „Die Insolvenzverwaltung greift auf das Rechtsmittel der Insolvenzanfechtung zurück.“Damit ist gemeint, dass Ausschüttungen eines vermeintlich erkennbar zahlungsunfähigen Unternehmens gar nicht erst hätten ausgezahlt werden dürfen und unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden könnten.“

Buerger: „Anleger sollten jetzt gut beraten sein, da zusätzlich noch mit anstehenden Rückforderungen des Finanzamtes weitere Ansprüche auf vielfach jetzt schon mittellose Anleger zukommen werden.“ Buerger weiß: „Da spielen sich echte Tragödien ab, da sind komplette Altersversorgungen auf der Strecke geblieben!“

Rein rechtlich ist dagegen einiges zu tun, denn der Insolvenzverwalter folgt einer Routine, der man sich unter Umständen im Wissen um die richtigen Rechtsmittel und Argumente erfolgreich erwehren kann.

Auch etwaigen Rückforderungen des Finanzamtes sollte man mit einer konkreten Prüfung auf den Zahn fühlen, um dem Amt angemessen zu begegnen.

Hier dürfte nämlich in absehbarer Zeit die Situation eintreten, dass Finanzämter erlangte Steuervorteile für etwaige Phantasie-Container zurück fordern könnten, die Anleger eingestrichen haben. Buerger: „Dass für diese nicht existenten Container mit echtem Geld bezahlt wurde, könnte da unter Umständen nicht ins Gewicht fallen“

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